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Wichtige Infos für Ihre Trauung

Modernes Trauzimmer der Stadt Peine im 1. Stock des Rathauses

Das sehr moderne Trauzimmer der Stadt Peine finden Sie im 1. Stock des Rathauses, integriert in den offenen Bereich des Bürgerbüros mit seiner bewusst transparenten Architektur. Durch die gläsernen Fronten des Raumes besteht die Möglichkeit, dass Ihre Trauung mit Sichtkontakt zum Bürgerbüro und zur Galerie des Rathauses stattfindet. Wenn Sie es wünschen, kann aber auch durch einen installierten Sichtschutz ein vertrauliches Ambiente geschaffen werden.

Das Trauzimmer bietet eine angenehme Atmosphäre, wobei natürlich die Peiner Hochzeitsschüssel als gestaltendes Element nicht fehlen darf. Zur Verschönerung des Trauzimmers trägt ein Geschenk der Peinerin Gertrud Böhnke bei. Sie überließ der Stadt Peine ein Relief des Künstlers Bruno Bruni mit dem Titel "Umarmung". Das Kunstwerk erinnerte die Schenkerin sehr an den Kultfilm "Casablanca" mit Ingrid Bergmann und Humphrey Bogard. Die romantischen Liebesszenen animierten sie, das Relief für das Trauzimmer zur Verfügung zu stellen. Es soll die Brautpaare daran erinnern, immer füreinander da zu sein.

Am Tag Ihrer Eheschließung melden Sie sich bitte spätestens 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin im Bürgerbüro im Erdgeschoss. Hier werden dann noch die letzten Formalitäten entgegengenommen. Nach den rechtlichen Bestimmungen haben Sie die Möglichkeit, einen oder zwei volljährige Trauzeugen zu benennen. Denken Sie bitte daran, dass die Trauzeugen sich ebenso wie die Brautleute durch gültige Lichtbildausweise (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen müssen.

Gern können Sie zu Ihrer Eheschließung weitere Gäste mitbringen. Sollte Ihre Hochzeitsgesellschaft jedoch aus mehr als 22 Personen bestehen, bitten wir um vorherige Information. Wir werden dann für ausreichende Sitzmöglichkeiten sorgen. Allerdings können nicht mehr als 30 Personen Platz finden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Haustiere im Trauzimmer nicht gestattet sind.

Während der Trauung darf im Trauzimmer nach vorheriger Absprache mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten fotografiert werden. Tonbildaufnahmen (Video) sind leider nicht möglich. 

Für einen kurzen Umtrunk nach Ihrer Eheschließung stehen Ihnen je nach Wetterlage der Seitengang des großen Sitzungssaales oder der Innenhof des Rathauses zur Verfügung. Gläser und Getränke müssten Sie allerdings mitbringen und zum Abschluss den angefallenen Müll beseitigen, damit auch die Gäste der nachfolgenden Trauungen unser Serviceangebot nutzen können.

Für den Fall, dass sich in der Zeit zwischen der Anmeldung der Eheschließung und dem Eheschließungstermin irgendwelche Änderungen ergeben (insbesondere Wohnungswechsel oder Geburt eines Kindes nach Anmeldung der Eheschließung), bitten wir Sie, dies rechtzeitig dem Standesamt (Telefon: 49-9361) mitzuteilen. Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Schützenplatz und in den Seitenstraßen des Rathauses. Für ein Fahrzeug erhalten Sie eine Parkkarte von uns. Der Besitzer dieser Karte ist am Tag der Eheschließung von der Zahlung von Parkgebühren an Parkscheinautomaten innerhalb der Stadt Peine befreit.

Wir, die Standesbeamtinnen der Stadt Peine, werden uns viel Mühe geben, damit Ihre Trauung in einer ruhigen und angenehmen Atmosphäre verläuft. Sie können dazu beitragen, indem Sie eventuelle Gratulanten bitten, unbedingt vor dem Rathaus oder im Erdgeschoss auf das Brautpaar zu warten und nicht in unmittelbarer Nähe des Trauzimmers oder im Bürgerbüro.

Ganz dringend bitten wir um Verständnis, dass im und um das Rathaus kein Reis gestreut werden darf, weil hiermit, insbesondere bei feuchtem Wetter, erhebliche Unfallgefahren verbunden sind.

Wir freuen uns auf Sie!
Die Standesbeamtinnen der Stadt Peine

Das Trauzimmer in der Woltorfer Str. 77 C

Das Standesamt Peine bietet ab sofort zusätzlich zu der Traumöglichkeit im Rathaus einen weiteren stimmungsvollen Ort für das feierliche
Ja-Wort an: Im Zentralgebäude des städtischen Unternehmensparks II in der Woltorfer Straße, wo Industriebau der Jahrhundertwende und moderne Industriearchitektur in einem Baukörper vereint sind, wurde ein Trauzimmer mit einem besonderen Ambiente eingerichtet.

Das Zentralgebäude und die benachbarte Jugendstilvilla bilden eine Symbiose aus alt und neu. Und diese spiegelt sich auch in der Einrichtung des Trauzimmers wider: Die Originalmöbel aus der Jugendstilvilla bieten eine besondere Atmosphäre für eine Eheschließung und finden damit eine passende Verwendung. Auf dem Weg in das Trauzimmer öffnet sich wiederrum der Blick in das gläserne Atrium des Zentralgebäudes.

Gern können Sie zu Ihrer Eheschließung weitere Gäste mitbringen. Für Ihre Hochzeitsgesellschaft (inkl. Brautpaar und Trauzeugen) stehen Ihnen dazu 26 Sitzmöglichkeiten zur Verfügung. Das Trauzimmer befindet sich im ersten Obergeschoss des Zentralgebäudes und ist über einen separaten Treppenaufgang zu erreichen. 

Eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit mittels Aufzug besteht zurzeit und sehr zum Bedauern der Verwaltung leider nicht. 

Am Tag Ihrer Eheschließung melden Sie sich bitte spätestens 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin im Standesamt, welches sich in der ersten Etage des Gebäudes befindet. Hier werden dann noch die letzten Formalitäten entgegengenommen. Nach den rechtlichen Bestimmungen haben Sie die Möglichkeit, einen oder zwei volljährige Trauzeugen zu benennen, die Sie eine Woche vor Ihrem Trautermin dem Standesamt schriftlich mitteilen müssen. Denken Sie bitte daran, dass die Trauzeugen sich ebenso wie die Brautleute durch gültige Lichtbildausweise (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen müssen. 

Während der Trauung darf im Trauzimmer nach vorheriger Absprache mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten fotografiert werden. Tonbildaufnahmen (Video) sind leider nicht möglich. 

Für den Fall, dass sich in der Zeit zwischen der Anmeldung der Eheschließung und dem Eheschließungstermin irgendwelche Änderungen ergeben (insbesondere Wohnungswechsel oder Geburt eines Kindes nach Anmeldung der Eheschließung), bitten wir Sie, dies rechtzeitig dem Standesamt (Telefon: 49-9361) mitzuteilen. 

Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter dem unten stehenden Link „Lageplan“. 

Ganz dringend bitten wir um Verständnis, dass am Standesamt kein Reis und Deko-Artikel (z.B. Stanniol-Herzen) gestreut werden dürfen, weil hiermit, insbesondere bei feuchtem Wetter, erhebliche Unfallgefahren verbunden sind.
Bitte beachten Sie dieses Verbot auch bei Nutzung der öffentlichen Grün- und Parkanlagen (z.B. Rosengarten der Villa, Stadtpark oder Werderpark) für Fotoaufnahmen. Deko-Artikel aus Alu oder ähnlichem Material sind gefährlich für Tiere und verunreinigen die Landschaft. 

Für weitere Auskünfte steht das Standesamt Peine unter der Telefonnummer im Rathaus 49 9361 gern zur Verfügung. 

Wir freuen uns auf Sie!
Die Standesbeamtinnen der Stadt Peine

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Anmeldung zur Eheschließung

Was Sie für die Anmeldung im Standesamt benötigen

Bevor eine Eheschließung durchgeführt werden kann, sind personenstandsrelevante Angaben zu prüfen. Was Sie in jedem Fall dem Standesamt vorlegen müssen können Sie den folgenden Bereichen entnehmen. Neben den dort genannten Unterlagen kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Beide Partner ledig, deutsch, keine Kinder

Sie benötigen:

  • jeweils eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes)
  • gültiger Personalausweis oder Pass
  • bei Wohnsitz außerhalb der Stadt Peine eine erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes/Bürgerbüros Ihres Wohnortes

Ein oder beide Partner sind geschieden

Sie benötigen:

  • jeweils eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes)
  • gültiger Personalausweis oder Pass
  • bei Wohnsitz außerhalb der Stadt Peine eine erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes/Bürgerbüros Ihres Wohnortes
  • eine Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Mit Kind(ern)

Sie benötigen zusätzlich zu den anderen Unterlagen:

  • eine Geburtsurkunde aller gemeinsamer Kinder

Bei einer erfolgten Namensänderung

Sofern bereits einmal ein Name eines Partners geändert wurde, benötigen Sie zusätzlich zu den anderen Unterlagen:

  • eine Bescheinigung über die Namensänderung

Spätaussiedler/Vertriebene

Sie benötigen zusätzlich zu den anderen Unterlagen:

  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit, z. B. Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung und Registrierschein
  • Geburtsurkunde im Original und einer Übersetzung in die deutsche Sprache nach ISO-Norm R9
  • Bescheinigung über eine erfolgte Namensänderung nach § 94 BVFG

Ein oder beide Partner besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit

Bei Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung werden zusätzliche Unterlagen benötigt; das Erfordernis richtet sich nach dem Heimatrecht des jeweiligen ausländischen Partners. BItte kontaktieren Sie in diesen Fällen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes.

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Am 28.07.2017 ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Somit können seit dem 1. Oktober auch Menschen gleichen Geschlechts eine Ehe begründen. Die bisher dafür vorgesehene Lebenspartnerschaft kann ab diesem Stichtag nicht mehr eingegangen werden.

Bestehende Lebenspartnerschaften sind nicht berührt, können aber auf Wunsch der Lebenspartner/innen in eine Ehe umgewandelt werden. Für die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe müssen die Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen folgendes beachten:

Zunächst ist die zeremonielle Umwandlung beim Standesamt des Wohnsitzes eines Lebenspartners anzumelden. Dies können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin vornehmen.

Für die Anmeldung werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunden (oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister), sofern Sie nicht in Peine geboren sind
  • Lebenspartnerschaftsurkunde, sofern die Lebenspartnerschaft nicht in Peine begründet wurde
  • Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass)
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde (erhältlich im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro), sofern Sie in Peine nicht mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind

Bei der Umwandlung handelt es sich um eine Trauzeremonie, bei der erneut das „Ja-Wort“ abgenommen wird. Wenn Sie die Umwandlung der Lebenspartnerschaft nicht im Trauzimmer, sondern am Schreibtisch wünschen, weisen Sie bitte bei der Anmeldung darauf hin. Soweit die Umwandlung der Lebenspartnerschaft innerhalb der Diensträume während der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes Peine erfolgen soll, ist dies gebührenfrei.

Beachten Sie bitte, dass das Datum der Eheurkunde nicht rückdatiert wird. Für die Rechte und Pflichten, die sich aus einer Ehe ergeben, ist jedoch der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.

Ein bereits vorhandener gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname wird bei Umwandlung als Ehename in das Register übernommen. Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Familiennamen, können Sie bei Eingehung der Ehe einen Ehenamen bestimmen.

Kontakt

Die Standesbeamtinnen der Stadt Peine beraten Sie gern persönlich, am Telefon per E-Mail zu allen Anliegen rund um die Eheschließung.