Die Geburt des Kindes ist direkt im Standesamt, wo das Kind geboren wurde binnen einer Woche anzumelden. Zur Beurkundung einer Geburt sind beim Standesamt folgende Unterlagen im Original abzugeben:
- bei nicht verheirateten Eltern: Geburtsurkunde (bei Geburt der Mutter im Ausland die Geburtsurkunde mit Übersetzung)
- bei verheirateten Eltern: Eheurkunde und Geburtsurkunden der Eltern (bei Eheschließung im Ausland die Heiratsurkunde mit Übersetzung)
- bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind: Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen (die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar abgegeben werden).
Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch nach der Geburt des Kindes, aber vor der Beurkundung der Geburt im Standesamt abgegeben werden, um in den Urkunden des Kindes gleich den Vater mit auszuweisen. Hierzu müssen der Vater und die Mutter des Kindes - sie muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen - eine Erklärung beim Standesamt abgeben. Bitte weisen Sie sich dazu durch gültige Lichtbildausweise (Personalausweis oder Reisepass) aus. Bei minderjährigen Eltern brauchen wir zusätzlich die Zustimmung der sorgeberechtigten Großeltern des neu geborenen Kindes, sowie die des Amtsvormundes vor Beurkundung der Geburt.
Sofern beide Eltern vor der Geburt des Kindes erklärt haben, gemeinsam sorgeberechtigt zu sein, die Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge, ausgestellt vom Jugendamt oder Notar. - bei Geburt eines Kindes ausländischer Eltern: Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist der Reisepass oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Angabe der Staatsangehörigkeit vorzulegen. Sofern keine "Internationale Urkunde" eingereicht werden kann, ist eine Übersetzung der Urkunde durch einen vereidigten Dolmetscher zu veranlassen.
- Zusätzlich benötigen Sie eine Geburtsbescheinigung der Hebamme.
Bitte denken Sie daran, dass eine von beiden Eltern unterschriebene Erklärung zur Namensbestimmung vorgelegt werden muss. Diese können im Standesamt abgeholt werden oder hier runtergeladen werden.
Die Geburtsurkunden sowie die gebührenfreien Bescheinigungen für
Mutterschaftshilfe, Elterngeld und Kindergeld können nach
Beurkundung im Bürgerbüro abgeholt werden.
Bei weiteren Fragen beraten Sie die Standesbeamten der Stadt Peine persönlich oder telefonisch gerne weiter.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.