
Sterbefallbeurkundung
Zur Beurkundung eines Sterbefalls ist folgendes beizubringen
Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind die
- Todesbescheinigung des Arztes
- bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- bei verheirateten Verstorbenen: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister
- bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen: ebenfalls Eheurkunde mit Eintrag der Scheidung bzw. Tod des Ehegatten oder Eheurkunde mit Eintrag der Scheidung bzw. Tod des Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- bei Ehen, bei denen der Ehepartner für tot erklärt worden ist und die Todeserklärung nicht in die Heiratsurkunde aufgenommen ist zusätzlich der Beschluss über die Todeserklärung mit Vermerk über die Rechtskraft sowie
- der Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
- bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung in die deutsche Sprache
vorzulegen.
War der Verstorbene nicht in Peine gemeldet, muss außerdem der noch gültige Personalausweis oder eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Kontakt
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