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Zur Beurkundung eines Sterbefalls ist folgendes beizubringen
Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind die
vorzulegen.
War der Verstorbene nicht in Peine gemeldet, muss außerdem der noch gültige Personalausweis oder eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Mo. und Do. 8–16 Uhr
Di. 10–16 Uhr
Mi. 8–18 Uhr
Fr. 8–12 Uhr
1.
Sa. im Monat 10–13 Uhr