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Sie sind umgezogen und benötigen Informationen zur An-/ Ab- oder Ummeldung? Hier finden Sie alles. Wissenswerte.
Bei jedem Umzug stehen einige Behördengänge an. Damit Sie keinen vergessen, haben wir hier die wichtigsten zusammengestellt. Bei einigen Behörden ist das persönliche Erscheinen unumgänglich. Sollten Sie sich in Peine noch nicht so gut auskennen, schauen Sie doch einfach mal auf den Stadtplan.
Bei der Stadtverwaltung Peine nehmen Sie Ihre Anmeldung/Ummeldung (Zuzug nach Peine/Umzug innerhalb Peines) oder Abmeldung (Wegzug aus Peine, kein Bezug einer neuen Wohnung im Inland) vor. Informationen zum Bundesmeldegesetz (gilt seit 01.11.2015) finden Sie hier.
Hundebesitzermüssen ihren Hund lt. Hundesteuersatzung der Stadt Peine innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug bzw. Anschaffung anmelden. Zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung ist jeder Hundehalter verpflichtet, den Hund auch beim Niedersächsischen Hunderegister zu registrieren.
Sofern sich für Sie als Gewerbetreibender die Betriebsstätte ändert, muss eine An-/ Ab-/ Ummeldung Ihres Gewerbeserfolgen.
Als Grundstückseigentümer muss bei einer Adressänderung aus datenschutzrechlichen Gründen eine separate Mitteilung mit der neuen Anschrift an das Amt Finanzen (20) erfolgen. Diese Mitteilung (schriftlich oder mündlich) wird zur korrekten Bearbeitung der Grundbesitzabgaben benötigt.
Zu den Straßenreinigungs- und Winterdienstpflichten beachten Sie bitte die Straßenreinigungssatzung sowie die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Peine. Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten.
Mo. und Do. 8–16 Uhr
Di. 10–16 Uhr
Mi. 8–18 Uhr
Fr. 8–12 Uhr
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Sa. im Monat 10–13 Uhr