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Bei einem Wegzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 01.06.2004 die Pflicht zur Abmeldung entfallen. Allerdings besteht bei einem Wegzug ins Ausland und bei der Aufgabe einer Nebenwohnung weiterhin die Pflicht zur Abmeldung. Beachten Sie bitte, dass für die Abmeldung eine gesetzliche Frist von zwei Wochen gilt. Eine Abmeldung bis zu sieben Tage im Voraus ist jedoch auch möglich. Seit dem 01.11.2016 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung bei einer Abmeldung nicht mehr erforderlich.
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