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Bei einem Wegzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 01.06.2004 die Pflicht zur Abmeldung entfallen. Allerdings besteht bei einem Wegzug ins Ausland und bei der Aufgabe einer Nebenwohnung weiterhin die Pflicht zur Abmeldung. Beachten Sie bitte, dass für die Abmeldung eine gesetzliche Frist von zwei Wochen gilt. Seit dem 01.11.2016 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung bei einer Abmeldung nicht mehr erforderlich.
Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, Ihr Telefonanschlussanbieter und der Rundfunkbeitragsservice (ehemals GEZ) warten auf Ihre neue Anschrift.
Mo. und Do. 8–16 Uhr
Di. 10–16 Uhr
Mi. 8–18 Uhr
Fr. 8–12 Uhr
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Sa. im Monat 10–13 Uhr