Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google-Map, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Nahaufnahme einer männlichen Hand mit einem Handy
Lebenslagen

Abmeldung

Gesetzliche Frist von zwei Wochen

Bei einem Wegzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 01.06.2004 die Pflicht zur Abmeldung entfallen. Allerdings besteht bei einem Wegzug ins Ausland und bei der Aufgabe einer Nebenwohnung weiterhin die Pflicht zur Abmeldung. Beachten Sie bitte, dass für die Abmeldung eine gesetzliche Frist von zwei Wochen gilt. Seit dem 01.11.2016 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung bei einer Abmeldung nicht mehr erforderlich.

Mitzubringende Unterlagen

  • Personalausweise und Pässe/ Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen

Gebühren

  • Abmeldungen sind gebührenfrei

Formulare

Ein kleiner Tipp von uns

Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, Ihr Telefonanschlussanbieter und der Rundfunkbeitragsservice (ehemals GEZ) warten auf Ihre neue Anschrift.


Kontakt

Team C
Stadt Peine
Bürgerbüro
Kantstr. 5
31224 Peine
Bürgerbüro

Mo. und Do. 8–16 Uhr
Di. 10–16 Uhr
Mi. 8–18 Uhr
Fr. 8–12 Uhr
1. Sa. im Monat 10–13 Uhr