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Anmeldung/Ummeldung

Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Ihrer Meldepflicht nach Bezug der neuen Wohnung innerhalb von zwei Wochen nachzukommen.

Wenn Sie von außerhalb nach Peine zuziehen und ihre bisherige Wohnung in einer anderen Stadt oder Gemeinde aufgeben, können Sie sich anmelden, ohne sich bei Ihrem ehemaligen Wohnort abzumelden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Peine (Kernstadt) sowie die Ortschaften und Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Landwehr, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum, Wendesse und Woltorf. Die weiteren kreisangehörigen Gemeinden (Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Wendeburg und Vechelde) führen ihrerseits Melderegister für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Bei einer Anmeldung/Ummeldung ist das persönliche Erscheinen der anzumeldenden Person/en grundsätzlich notwendig. Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen zulässig und daher vorab mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros zu vereinbaren.

Seit Einführung des Bundesmeldegesetzes ist bei einer Anmeldung/Ummeldung die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Sofern Sie in ein Eigenheim ziehen, wird eine entsprechende Selbsterklärung im Bürgerbüro direkt bei der Anmeldung/Ummeldung abgegeben.

Über Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

Im Detail

Kontakt

Team C
Stadt Peine
Bürgerbüro
Kantstr. 5
31224 Peine
Bürgerbüro

Mo. und Do. 8–16 Uhr
Di. 10–16 Uhr
Mi. 8–18 Uhr
Fr. 8–12 Uhr
1. Sa. im Monat 10–13 Uhr