Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Die Stadt Peine führt nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Melderegister, um die im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen
(Einwohner) zu registrieren sowie deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Melderegister erteilt werden. Sofern Sie z. B. die Anschrift von einer Person benötigen die in Peine wohnt oder früher einmal gewohnt hat, können Sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Peine wenden. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Peine (Kernstadt) sowie die Ortschaften und Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Landwehr, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum, Wendesse und Woltorf.
Die weiteren kreisangehörigen Gemeinden (Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Wendeburg und Vechelde) führen ihrerseits Melderegister für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Stadt Peine kann daher zu Personen, die in den genannten Gemeinden wohnen, keine Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweilige Gemeindeverwaltung.