Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Zum 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Es sieht grundlegende Änderungen z. B. bei den Meldepflichten, der Datenspeicherung, bei Melderegisterauskünften oder aber auch bei Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen vor.
Die Meldebehörde ist nach einer Anmeldung einer Person verpflichtet, bestimmte Datenempfänger automatisiert von den Veränderungen im Melderegister zu unterrichten. Sie haben jedoch nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes die Möglichkeit, einzelner oder regelmäßig durchzuführender Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Weitere Hinweise und ein Formular zur Einrichtung einer solchen Übermittlungssperre finden Sie hier.
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern unter der Rufnummer 05171/49-9370 zur Verfügung.