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Bundesmeldegesetz

Das Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015

Zum 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Es sieht grundlegende Änderungen z. B. bei den Meldepflichten, der Datenspeicherung, bei Melderegisterauskünften oder aber auch bei Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen vor. 

Die Meldebehörde ist nach einer Anmeldung einer Person verpflichtet, bestimmte Datenempfänger automatisiert von den Veränderungen im Melderegister zu unterrichten. Sie haben jedoch nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes die Möglichkeit, einzelner oder regelmäßig durchzuführender Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Weitere Hinweise und ein Formular zur Einrichtung einer solchen Übermittlungssperre finden Sie hier.

Im Detail

Kontakt

Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern unter der Rufnummer 05171/49-9370 zur Verfügung.