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Gewerbetreibende im Stadtgebiet Peine müssen nach § 14 Gewerbeordnung ihre gewerbliche Tätigkeit im Bürgerbüro anzeigen.
Ein Gewerbe betreibt, wer eine selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit ausübt. Ausgenommen hiervon sind die Urproduktion, die sogenannten freien Berufe, sowie die bloße Nutzung eigenen Vermögens.
Anmeldepflichtig ist der Beginn des selbstständigen Betriebes. Die Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer anderen Gemeinde nach Peine ist dort ab- und hier anzumelden. Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes Peine verlegt wird. Zudem ist eine Ummeldung vorzunehmen, wenn die gewerbliche Tätigkeit auf andere Waren oder Leistungen erweitert wird oder ein Tätigkeitswechsel stattfindet.
Abmeldepflichtig ist die Aufgabe einer Betriebsstätte. Die Verlegung eines Betriebes aus Peine in eine andere Gemeinde ist hier ab- und dort anzumelden. Sofern die Tätigkeit ganz oder tlw. reisend ausgeübt wird, ist eine Reisegewerbekarte zu beantragen.
Die Gebühr für eine Gewerbean-, -ab- oder -ummeldung beträgt 40,50 € bzw. 43,00 €.
Mo. und Do. 8–16 Uhr
Di. 10–16 Uhr
Mi. 8–18 Uhr
Fr. 8–12 Uhr
1.
Sa. im Monat 10–13 Uhr