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Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen

Hinweis für Bilder von Ausweisdokumenten:

Direkt vor Beantragung des neuen Ausweisdokumentes können Sie vor Ort Fotos machen!
Das Bild kann digital im Rathaus barrierefrei angefertigt werden. Ein Ausdruck der Fotos erfolgt jedoch nicht, vielmehr werden die Aufnahmen als elektronische Datei direkt in das Fachprogramm übergeben.Die Anfertigung der Aufnahmen im Rathaus kostet 8 €.

Seit dem 01. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für neue Ausweise/Pässe genutzt werden. Ausgedruckte Bilder werden nicht mehr angenommen.
Digitale Fotos auf eigenen Speichermedien (Handy, USB-Stick etc.) dürfen nicht verwendet werden. Die Lichtbilder können Sie entweder direkt im Bürgerbüro der Stadt Peine, bei zertifizierten Fotostudios oder auch bei bestimmten dm-Filialen erstellen.

Die digitalen Passbilder werden vom Anbieter direkt und sicher an die Stadt Peine übermittelt, indem das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochgeladen wird. Die Kundin/der Kunde erhalten dann den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen das Bürgerbüro das Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann.


Personalausweis

Muster Personalausweis

"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet,
einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten."

So steht es in § 1 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes und begründet die im allgemeinen gebräuchliche Ausweispflicht. Dieser Pflicht kommen Sie auch nach, wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen.

Der Vorteil des Personalausweises, wenn man es so bezeichnen möchte, liegt aber darin, dass bei diesem die Anschrift auf der Rückseite vermerkt ist. Im Reisepass ist nur Ihr Wohnort angegeben. Der Ausweis wird auch seit dem 01.11.2010 im Scheckkartenformat erstellt und ist somit schlichtweg handlicher - im Vergleich zum Reisepass.


Allgemeines zum Personalausweis und vorläufigen Personalausweis

Verlust
Wiederauffindung
Kopieren von Ausweisdokumenten
Verlust

Wenn ein Dokument verloren oder Ihnen gestohlen wurde ist es erforderlich, dass Sie bitte umgehend im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Es wird eine Verlustanzeige gefertigt, hierfür wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Verlustanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Die Abgabe einer Verlustanzeige ist für Sie kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Ausweises nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Personalausweisbehörde abgegeben werden.

Wiederauffindung

Genau wie bei einem Verlust ist es auch bei der Wiederauffindung eines Ausweises zwingend erforderlich, dass Sie bitte umgehend im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Hier wird eine Wiederauffindungsanzeige gefertigt, dazu wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Wiederauffindungsanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige ist für Sie kostenlos.

Sofern Ihr Ausweisdokument einmal als verloren gemeldet und anschließend wiederaufgefunden wurde, erkundigen Sie sich bitte ggf. vor einer Reise ins Ausland, ob es bei der Einreise eventuell zu Problemen bei der Nutzung dieses Dokuments kommen könnte. Das Auswärtige Amt warnt z. B. bei einer Einreise in das Vereinigte Königreich: "Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Selbst wenn sie inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht."
Kopieren von Ausweisdokumenten

Mit Wirkung vom 29.07.2017 wurde eine Änderung im Personalausweisgesetz aufgenommen, welche die Zulässigkeit der Ablichtung regelt. Unter „Ablichtung“ versteht der Gesetzgeber die klassische Fotokopie, den Scan oder die Fotografie.

Dies muss beachtet werden:

  • Der Ausweis darf nur vom Inhaber selbst oder von einer anderen Person mit Zustimmung des Inhabers abgelichtet werden
  • Andere Personen als der Inhaber selbst dürfen die Ablichtung nicht an Dritte weitergeben
  • Datenerhebung oder –Verarbeitung durch die Ablichtung nur mit Einwilligung des Inhabers
  • Ablichtungen müssen dauerhaft und eindeutig als solche erkennbar sein
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie Ihren Ausweis grundsätzlich kopieren dürfen, wäre die Verwechslungsgefahr zu groß, wenn Sie die Kopie in Farbe, in Originalgröße und vielleicht auch noch eingeschweißt fertigen. Hierbei könnte unter Umständen der Verdacht einer Urkundenfälschung bestehen.

Reisepass

Wenn Sie ein anderes Land besuchen möchten kann es erforderlich sein, dass Sie für die Einreise einen Reisepass benötigen.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Peine Ihnen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Auskunft über Einreisebestimmungen anderer Länder geben darf. Informationen hierzu erhalten Sie beispielweise beim Auswärtigen Amt, über die jeweiligen konsularischen Vertretungen des Ziellandes oder aber eventuell auch beim Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft.

Allgemeines zum Reisepass und vorläufigen Reisepass

Verlust
Wiederauffindung
Kopieren von Reisepässen
Verlust

Wenn ein Dokument verloren oder Ihnen gestohlen wurde ist es erforderlich, dass Sie bitte umgehend im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Es wird eine Verlustanzeige gefertigt, hierfür wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Verlustanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Die Abgabe einer Verlustanzeige ist für Sie kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Passes nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Passbehörde abgegeben werden.

Wiederauffindung

Genau wie bei einem Verlust ist es auch bei der Wiederauffindung eines Reisepasses zwingend erforderlich, dass Sie bitte umgehend im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Hier wird eine Wiederauffindungsanzeige gefertigt, dazu wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Wiederauffindungsanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige ist für Sie kostenlos.

Kopieren von Reisepässen

Bei der jüngsten Änderung des Passgesetzes wurde ein Passus mit aufgenommen, welcher die Zulässigkeit der Ablichtung regelt. Unter „Ablichtung“ versteht der Gesetzgeber die klassische Fotokopie, den Scan oder die Fotografie.

Dies muss beachtet werden:

  • Der Pass darf nur vom Inhaber selbst oder von einer anderen Person mit Zustimmung des Inhabers abgelichtet werden
  • Andere Personen als der Inhaber selbst dürfen die Ablichtung nicht an Dritte weitergeben
  • Datenerhebung oder –Verarbeitung durch die Ablichtung nur mit Einwilligung des Inhabers
  • Ablichtungen müssen dauerhaft und eindeutig als solche erkennbar sein
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie Ihren Reisepass grundsätzlich kopieren dürfen, wäre die Verwechslungsgefahr zu groß, wenn Sie die Kopie in Farbe, in Originalgröße und vielleicht auch entsprechend geheftet fertigen. Hierbei könnte unter Umständen der Verdacht einer Urkundenfälschung bestehen.

Reisedokumente für Kinder

Abschaffung des Kinderreisepasses

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Seitdem dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt bzw. Verlängerungsaufkleber angebracht werden.

Alle Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, behalten ihre eingetragene Gültigkeit.