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Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen

Hinweis für Bilder von Ausweisdokumenten:

Direkt vor Beantragung des neuen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) können Sie vor Ort Fotos machen!
Das Bild kann digital im Rathaus barrierefrei angefertigt werden. Ein Ausdruck der Fotos erfolgt jedoch nicht, vielmehr werden die Aufnahmen als elektronische Datei direkt in das Fachprogramm übergeben.
Sofern Passbilder in ausreichender Qualität mitgebracht werden, sind neue Aufnahmen in digitaler Form nicht erforderlich.
Die Anfertigung der Aufnahmen im Rathaus kostet 8 €.


Personalausweis

Muster Personalausweis

"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet,
einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten."

So steht es in § 1 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes und begründet die im allgemeinen gebräuchliche Ausweispflicht. Dieser Pflicht kommen Sie auch nach, wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen.

Der Vorteil des Personalausweises, wenn man es so bezeichnen möchte, liegt aber darin, dass bei diesem die Anschrift auf der Rückseite vermerkt ist. Im Reisepass ist nur Ihr Wohnort angegeben. Der Ausweis wird auch seit dem 01.11.2010 im Scheckkartenformat erstellt und ist somit schlichtweg handlicher - im Vergleich zum Reisepass.


Welche Arten von Personalausweisen gibt es?

(Muster Personalausweis)

Seit dem 01.11.2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat. Bis zum 31.10.2010 wurden Ausweise nach dem "alten" Muster ausgegeben, die aber weiterhin bis zum Ablauf gültig sind.

Der vorläufige Personalausweis dient in der Regel in der Übergangszeit, in der der eigentliche Ausweis hergestellt wird, als Ersatzdokument.

(Muster vorläufiger Personalausweis)

Wo beantrage ich einen Personalausweis?

Für die Ausstellung eines Personalausweises ist die Personalausweisbehörde zuständig, wo die antragstellende Person mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet ist. Sofern Sie keine Wohnung haben, stellt die Behörde den Ausweis aus, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten. Die Stadt Peine führt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen ein Personalausweisregister.

Bitte wenden Sie sich für die Beantragung an das Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Peine (Erdgeschoss), Kantstraße 5, 31224 Peine. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind

  • montags und donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • dienstags von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • mittwochs von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • sowie jeden 1. Samstag im Monat von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

durchgehend für Sie erreichbar.

in begründeten Ausnahmefällen ist auch die Beantragung eines Ausweises in Peine möglich, wenn Sie bei uns mit Nebenwohnung oder überhaupt nicht gemeldet sind. In diesen Fällen melden Sie sich vorab telefonisch bei uns!

Muss ich zur Beantragung persönlich erscheinen bzw. muss mein Kind zur Beantragung mit ins Bürgerbüro?

Kurz gesagt: Ja! 

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss bei Beantragung persönlich vorsprechen, da die Identität geprüft wird.

Ab dem 6. Lebensjahr werden die Fingerabdrücke aufgenommen und ab dem 10. Lebensjahr muss eine Unterschrift geleistet werden.

Zur Abholung müssen Sie grundsätzlich nicht selbst ins Rathaus kommen. Wenn Sie eine Vollmacht erteilt haben, kann das Dokument auch von einer anderen Person in Empfang genommen werden. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.

Sofern Sie die Vollmacht selbst verfassen möchten geben Sie bitte unbedingt an, ob Sie den Pin-Brief erhalten haben. Sollte der Pin-Brief nicht angekommen sein, ist eine Abholung durch einen Bevollmächtigten leider nicht möglich.

Was muss ich zur Beantragung mitbringen?

Von Ihnen wird benötigt

  • das bisherige Ausweisdokument (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Pass, Kinderpass oder Kinderausweis)
  • sofern das erste Mal ein Ausweisdokument ausgestellt wird und es noch kein altes Dokument gibt, benötigen wir die Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • im Falle einer Einbürgerung wird ebenfalls die Einbürgerungsurkunde benötigt
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Bei der Ausstellung von Personalausweises für Kinder unter 16 Jahren bedarf es grundsätzlich der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Da in solchen Fällen aber u. U. viele Besonderheiten zu berücksichtigen sind können Sie zur Vermeidung unnötiger Wege diesen Vordruck verwenden oder sich vorab telefonisch mit dem Bürgerbüro der Stadt Peine in Verbindung setzen.

Was ist die Online-Ausweisfunktion? Was ist der Pin-Brief?

Alle neuen Personalausweise (nicht vorläufige Personalausweise) besitzen eine Online-Ausweisfunktion. Mit dieser Funktion können Sie sich im Internet oder an Automaten "ausweisen". Im Rahmen der Beantragung des Dokuments wird Ihnen eine passende Informationsbroschüre angeboten. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de.

Seit Sommer 2017 ist es übrigens aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungenweis nicht mehr möglich, dass die Online-Ausweisfunktion deaktiviert wird. Sofern die Funktion bei einem Ausweis vor Änderung der Vorschriften ausgeschaltet wurde, kann diese aber während der Gültigkeit jederzeit wieder aktiviert werden.

Ihre Zugangsdaten für die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie per Post: Ihnen wird ein sog. Pin-Brief zugestellt. Bitte bewahren Sie diesen sorgfältig auf und bringen Sie diesen nicht zur Abholung des neuen Dokuments ins Bürgerbüro mit. Der Brief wird bei der Abholung im Rathaus nicht benötigt.

Fingerabdrücke - Wofür?

Die Aufnahme von Fingerabdrücken ist beim Personalausweis ab 6 Jahren verpflichtend und stellt ein weiteres Sicherheitsmerkmal dar. Nach der Aushändigung des Dokumentes sind die Fingerabdrücke ausschließlich auf dem Chip gespeichert. Dem Ausweis selber sehen Sie allerdings nicht an, ob Fingerabdrücke abgegeben wurden oder nicht.

Für den vorläufigen Personalausweis ist eine Speicherung von Fingerabdrücken nicht möglich.

Sicherheit(smerkmale)

Der Personalausweis ist mit umfangreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Eine Übersicht hat die Bundedruckerei bzw. das Bundesministerium des Innern für Sie zusammengestellt. Einen Flyer mit den aktuellen Sicherheitsmerkmalen finden Sie hier.

Auf dem Chip des Personalausweises sind Ihre persönlichen (Ausweis-) Daten sowie ggf. Ihre Fingerabdrücke hinterlegt. Ein unbemerktes Auslesen der Daten im Chip ohne Ihr Wissen, etwa im öffentlichen Raum, ist nicht möglich. Der Chip gibt die Daten nur frei, wenn er die nur Ihnen bekannte Geheimnummer (PIN) oder die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer (CAN) übermittelt bekommt. Das Lichtbild und die ggf. vorhandenen Fingerabdrücke können ausschließlich durch gesetzlich dazu ermächtigte Behörden ausgelesen werden.

Wie lange ist mein neuer Ausweis gültig?

Die Gültigkeit eines Personalausweises richtet sich nach Ihrem Lebensalter. Wenn Sie bei Antragstellung unter 24 Jahre alt sind ist der Ausweis 6 Jahre gültig, sofern Sie 24 Jahre oder älter sind ist der Ausweis 10 Jahre lang gültig.

Ein vorläufiger Personlausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Personalausweis und vorläufiger Personalausweis werden u. a. durch Ablauf der Gültigkeit ungültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass ein Ausweisdokument ebenfalls ungültig wird, wenn sich Ihr Name, z. B. durch Eheschließung, geändert hat oder das Dokument beschädigt ist. In diesen Fällen muss ggf. ein neuer Ausweis für Sie ausgestellt werden.

Welche Kosten entstehen?

Die Gebühr richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Ausweises:
Bei einer 6jährigen Gültigkeit (Antragsteller/in unter 24 Jahre alt) kostet die Ausstellung 22,80 Euro, bei einer 10jährigen Gültigkeit (Antragsteller/in 24 Jahre und älter) werden 37,00 Euro berechnet.

Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10,00 Euro.

Die jeweilige Gebühr ist bereits bei Antragstellung fällig. Sie können im Bürgerbüro der Stadt Peine mit Bargeld, Kreditkarte oder EC-Karte zahlen.

Wie lange dauert es, bis ich meinen neuen Ausweis erhalte?

Personalausweise werden einheitlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer hat die Stadt Peine keinen Einfluss, diese kann durchaus variieren. Zur Zeit müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen rechnen.

Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie direkt im Bürgerbüro.

Muss ich zur Abholung des Personalausweises noch einmal ins Rathaus kommen? Was wird zur Abholung benötigt?

Die Abholung des neuen Dokuments muss im Bürgerbüro der Stadt Peine erfolgen, eine Zusendung per Post ist ausnahmslos nicht möglich. Sofern Sie nicht persönlich kommen können darf der Ausweis nur einer bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.

Beachten Sie bitte: Sofern Sie den Pin-Brief nicht erhalten haben, kann die Aushändigung nur an Sie persönlich erfolgen!

Bei Abholung muss der bisherige (vorläufige) Personalausweis vorgelegt werden. Sie möchten das alte Dokument als Andenken behalten? Das ist möglich, sprechen Sie dies bei Abholung bitte an bzw. vermerken Sie es entsprechend auf der Vollmacht.

Sofern der Ausweis für ein Kind unter 16 Jahren ausgestellt wurde, muss die Abholung von einer erziehungsberechtigten Person erfolgen.

Allgemeines zum Personalausweis und vorläufigen Personalausweis

Verlust
Wiederauffindung
Kopieren von Ausweisdokumenten
Verlust

Wenn ein Dokument verloren oder Ihnen gestohlen wurde ist es erforderlich, dass Sie bitte umgehend im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Es wird eine Verlustanzeige gefertigt, hierfür wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Verlustanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Die Abgabe einer Verlustanzeige ist für Sie kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Ausweises nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Personalausweisbehörde abgegeben werden.

Wiederauffindung

Genau wie bei einem Verlust ist es auch bei der Wiederauffindung eines Ausweises zwingend erforderlich, dass Sie bitte umgehend im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Hier wird eine Wiederauffindungsanzeige gefertigt, dazu wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Wiederauffindungsanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige ist für Sie kostenlos.

Sofern Ihr Ausweisdokument einmal als verloren gemeldet und anschließend wiederaufgefunden wurde, erkundigen Sie sich bitte ggf. vor einer Reise ins Ausland, ob es bei der Einreise eventuell zu Problemen bei der Nutzung dieses Dokuments kommen könnte. Das Auswärtige Amt warnt z. B. bei einer Einreise in das Vereinigte Königreich: "Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Selbst wenn sie inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht."
Kopieren von Ausweisdokumenten

Mit Wirkung vom 29.07.2017 wurde eine Änderung im Personalausweisgesetz aufgenommen, welche die Zulässigkeit der Ablichtung regelt. Unter „Ablichtung“ versteht der Gesetzgeber die klassische Fotokopie, den Scan oder die Fotografie.

Dies muss beachtet werden:

  • Der Ausweis darf nur vom Inhaber selbst oder von einer anderen Person mit Zustimmung des Inhabers abgelichtet werden
  • Andere Personen als der Inhaber selbst dürfen die Ablichtung nicht an Dritte weitergeben
  • Datenerhebung oder –Verarbeitung durch die Ablichtung nur mit Einwilligung des Inhabers
  • Ablichtungen müssen dauerhaft und eindeutig als solche erkennbar sein
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie Ihren Ausweis grundsätzlich kopieren dürfen, wäre die Verwechslungsgefahr zu groß, wenn Sie die Kopie in Farbe, in Originalgröße und vielleicht auch noch eingeschweißt fertigen. Hierbei könnte unter Umständen der Verdacht einer Urkundenfälschung bestehen.

Reisepass

Wenn Sie ein anderes Land besuchen möchten kann es erforderlich sein, dass Sie für die Einreise einen Reisepass benötigen.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Peine Ihnen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Auskunft über Einreisebestimmungen anderer Länder geben darf. Informationen hierzu erhalten Sie beispielweise beim Auswärtigen Amt, über die jeweiligen konsularischen Vertretungen des Ziellandes oder aber eventuell auch beim Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft.

Welche Arten von Pässen gibt es?

Reisepass
Express-Reisepass
vorläufiger Reisepass
Reisepass

Bei dem deutschen Reisepass handelt es sich um ein rotes "Büchlein" mit 32 Seiten. Für Vielreisende besteht zudem die Möglichkeit, einen Pass mit 48 Seiten zu beantragen.

(Muster Reisepass)
Express-Reisepass

Manchmal ist es erforderlich, dass eine Reise kurzfristig angetreten werden muss. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen.

Der Express-Reisepass ist vollkommen identisch mit einem „normalen“ Reisepass, rein äußerlich oder bei den auf dem Chip gespeicherten Daten gibt es keinerlei Abweichungen. Der einzige Unterschied liegt in der Produktionsdauer von nur 4 bis 5 Werktagen nach Beantragung. Die genaue Lieferzeit richtet sich nach dem elektronischen Bestelleingang bei der Bundesdruckerei und daraus resultierend auch danach, zu welcher Uhrzeit Sie ihren Antrag hier im Bürgerbüro stellen.

Bitte informieren Sie sich in besonderen Eilfällen vorab tel. im Bürgerbüro.

Team C
Stadt Peine
Bürgerbüro
Kantstr. 5
31224 Peine
vorläufiger Reisepass
(Muster vorläufiger Reisepass)

In besonderen Ausnahmefällen kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist in der Regel dann gegeben, wenn die Fertigung eines Expresspasses zu lange dauern würde. Da die Ausstellung von vorläufigen Reisepässen eine Ausnahme bleiben soll werden von Ihnen Nachweise gefordert die belegen, dass Sie eine Reise bereits vor einer möglichen Ausstellung eines Expresspasses antreten.

Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall vorab telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

Team C
Stadt Peine
Bürgerbüro
Kantstr. 5
31224 Peine

Wo beantrage ich einen Reisepass?

Für die Ausstellung eines Passes ist jeweils die Passbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbezirk Sie ihre Wohnung haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben liegt die Zuständigkeit bei der Behörde, wo die Hauptwohnung angemeldet ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Ausstellung eines Reisepasses durch die Stadt Peine als nicht zuständige Behörde möglich. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

Muss ich zur Beantragung perönlich erscheinen bzw. muss mein Kind zur Beantragung mit ins Bürgerbüro?

Kurz gesagt: Ja!

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss bei Beantragung persönlich vorsprechen, da die Identität geprüft wird.

Ab dem 6. Lebensjahr werden die Fingerabdrücke aufgenommen und ab dem 10. Lebensjahr muss eine Unterschrift geleistet werden.

Zur Abholung müssen Sie grundsätzlich nicht selbst ins Rathaus kommen. Wenn Sie eine Vollmacht erteilt haben, kann das Dokument auch von einer anderen Person in Empfang genommen werden, die sich gegenüber der Passbehörde ausweisen muss.
Tip: Auf der Benachrichtigungskarte, die Sie erhalten wenn der Pass abholbereit ist, ist eine Vollmacht bereits vorgedruckt

Was muss ich zur Beantragung mitbringen?

Von Ihnen wird benötigt

  • das bisherige Ausweisdokument (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis)
  • sofern das erste Mal ein Ausweisdokument ausgestellt wird und es noch kein altes Dokument gibt, benötigen wir die Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • im Falle einer Einbürgerung wird ebenfalls die Einbürgerungsurkunde benötigt
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Bei der Ausstellung von Reisedokumenten für Personen unter 18 Jahren bedarf es grundsätzlich der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Da in solchen Fällen aber u. U. viele Besonderheiten zu berücksichtigen sind können Sie zur Vermeidung unnötiger Wege diesen Vordruck verwenden oder sich vorab telefonisch mit dem Bürgerbüro der Stadt Peine in Verbindung setzen.


Müssen Fingerabdrücke gespeichert werden?

Die Abgabe von Fingerabdrücken ist beim Reisepass für Personen ab 6 Jahren Pflicht. Diese sind nach der Produktion ausschließlich in elektronischer Form im Pass gespeichert.

Beim vorläufigen Reisepass ist die Aufnahme von Fingerabdrücken nicht vorgesehen.

Wie lange ist mein neuer Pass gültig?

Die Gültigkeit eines Reisepasses richtet sich nach Ihrem Lebensalter. Wenn Sie bei Antragstellung unter 24 Jahre alt sind ist der Pass 6 Jahre gültig, sofern Sie 24 Jahre oder älter sind ist der Pass 10 Jahre lang gültig.

Ein vorläufiger Reisepass ist höchstens 12 Monate gültig.

Reisepässe und vorläufige Reisepässe werden u. a. durch Ablauf der Gültigkeit ungültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass ein Pass ebenfalls ungültig wird, wenn sich Ihr Name, z. B. durch Eheschließung, geändert hat oder das Dokument beschädigt ist. In diesen Fällen muss ggf. ein neues Dokument für Sie ausgestellt werden.

Welche Kosten entstehen?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt:

Antragsteller/in unter 24 Jahre alt = 6 Jahre Gültigkeit37,50 Euro
mit 48 Seiten59,50 Euro
Expresspass69,50 Euro
Expresspass, 48 Seiten91,50 Euro
Antragsteller/in über 24 Jahre alt = 10 Jahre Gültigkeit70,00 Euro
mit 48 Seiten92,00 Euro
Expresspass102,00 Euro
Expresspass, 48 Seiten124,00 Euro
Vorläufiger Reisepass26,00 Euro

Die jeweilige Gebühr ist bereits bei Antragstellung fällig. Sie können im Bürgerbüro der Stadt Peine mit Bargeld, Kreditkarte oder EC-Karte zahlen.

Wie lange dauert es, bis ich meinen neuen Pass erhalte?

Reisepässe werden einheitlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer hat die Stadt Peine keinen Einfluss, diese kann durchaus variieren. Zur Zeit müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 9 bis 10 Wochen rechnen.

Einen vorläufigen Reisepass erhalten Sie direkt im Bürgerbüro.

Die Produktion eines Express-Reisepasses dauert 3 bis 4 Werktage. Die genaue Lieferzeit richtet sich nach dem elektronischen Bestelleingang bei der Bundesdruckerei. Siehe auch "Welche Arten von Pässen gibt es?"

Muss ich zur Abholung des Passes noch einmal ins Rathaus kommen? Was wird zur Abholung benötigt?

Die Abholung des neuen Dokuments muss im Bürgerbüro der Stadt Peine erfolgen, eine Zusendung per Post ist ausnahmslos nicht möglich. Sofern Sie nicht persönlich kommen können darf der Reisepass nur einer bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Die Vollmacht kann formlos erteilt werden und ist auch bereits auf der Benachrichtigungskarte aufgedruckt, die Sie zur Abholung erhalten.

Bei Abholung muss der bisherige (vorläufige) Reisepass -soweit vorhanden- vorgelegt werden. Sie möchten das alte Dokument als Andenken behalten? Das ist möglich, sprechen Sie dies bei Abholung bitte an bzw. vermerken Sie es entsprechend auf der Vollmacht.

Allgemeines zum Reisepass und vorläufigen Reisepass

Verlust
Wiederauffindung
Kopieren von Reisepässen
Verlust

Wenn ein Dokument verloren oder Ihnen gestohlen wurde ist es erforderlich, dass Sie bitte umgehend im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Es wird eine Verlustanzeige gefertigt, hierfür wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Verlustanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Die Abgabe einer Verlustanzeige ist für Sie kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Passes nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Passbehörde abgegeben werden.

Wiederauffindung

Genau wie bei einem Verlust ist es auch bei der Wiederauffindung eines Reisepasses zwingend erforderlich, dass Sie bitte umgehend im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Hier wird eine Wiederauffindungsanzeige gefertigt, dazu wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Wiederauffindungsanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige ist für Sie kostenlos.

Kopieren von Reisepässen

Bei der jüngsten Änderung des Passgesetzes wurde ein Passus mit aufgenommen, welcher die Zulässigkeit der Ablichtung regelt. Unter „Ablichtung“ versteht der Gesetzgeber die klassische Fotokopie, den Scan oder die Fotografie.

Dies muss beachtet werden:

  • Der Pass darf nur vom Inhaber selbst oder von einer anderen Person mit Zustimmung des Inhabers abgelichtet werden
  • Andere Personen als der Inhaber selbst dürfen die Ablichtung nicht an Dritte weitergeben
  • Datenerhebung oder –Verarbeitung durch die Ablichtung nur mit Einwilligung des Inhabers
  • Ablichtungen müssen dauerhaft und eindeutig als solche erkennbar sein
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie Ihren Reisepass grundsätzlich kopieren dürfen, wäre die Verwechslungsgefahr zu groß, wenn Sie die Kopie in Farbe, in Originalgröße und vielleicht auch entsprechend geheftet fertigen. Hierbei könnte unter Umständen der Verdacht einer Urkundenfälschung bestehen.

Reisedokumente für Kinder

Abschaffung des Kinderreisepasses

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Seitdem dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt bzw. Verlängerungsaufkleber angebracht werden.

Alle Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Wenn Sie mit einem Kind Deutschland verlassen möchten, ist es erforderlich, dass für das Kind ein Ausweisdokument ausgestellt wird.

Es besteht nur noch die Möglichkeit, einen Reisepass oder einen Personalausweis mit jeweils sechsjähriger Gültigkeitsdauer für Kinder zu beantragen.

Welches Dokument Sie für die Einreise benötigen, ist von den Einreisebestimmungen des Ziellandes abhängig.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder eventuell auch beim Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Peine Ihnen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Auskunft über Einreisebestimmungen anderer Länder geben darf.

Was muss für die Beantragung eines Reisedokumentes für mein Kind beachtet werden?

Es ist zu beachten, dass eine Ausstellung vor Ort wie bisher nicht mehr möglich sein wird. Die Ausstellung eines Reisepasses kann je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei bis zu sechs Wochen dauern.

In Einzelfällen/Notfällen kann auch sofort ein vorläufiges Ausweisdokument ausgestellt werden. Da in solchen Fällen aber u. U. viele Besonderheiten zu berücksichtigen sind können Sie sich zur Vermeidung unnötiger Wege vorab telefonisch mit dem Bürgerbüro der Stadt Peine in Verbindung setzen.

Welche Unterlagen Sie für die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises für Ihr Kind benötigen bzw. welche Besonderheiten ggf. zu berücksichtigen sind, finden Sie unter den Hinweisen zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises weiter oben auf der Seite.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. Bitte beantragen Sie in diesem Fall rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.