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Steuerpflichtig ist nach § 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Peine in der aktuell gültigen Fassung, wer einen Hund in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Jeder Hund ist nach § 8 der Hundesteuersatzung binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug anzumelden.
Die Steuer beträgt jährlich:
Nach § 5 der Hundesteuersatzung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer.
Mo. und Do. 8–16 Uhr
Di. 10–16 Uhr
Mi. 8–18 Uhr
Fr. 8–12 Uhr
1.
Sa. im Monat 10–13 Uhr