Datenschutzinformationen im Rahmen von Bauleitplanverfahren (Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO)

Stand: April 2024

Mit diesen Datenschutzhinweisen wird über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung von Bauleitplanverfahren informiert. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse ergeben sich aus den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Verantwortlicher: Stadt Peine, Hochbauamt, Abteilung Stadtplanung
Anschrift: Kantstraße 5, 31224 Peine
E-Mail-Adresse: 65_hochbau@stadt-peine.de
Telefonnummer: 05171/49-9475

2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Verantwortlicher: Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) AöR
Anschrift: Hildesheimer Straße 47, 30169 Hannover
E-Mail-Adresse: Datenschutz@HannIT.de
Telefonnummer: 0511/70040-321

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Stadt Peine unterliegt, verarbeitet. Die fachrechtlichen Erfordernisse ergeben sich aus den §§ 3 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und 4a BauGB (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung).
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und anderen Satzungen nach den Vorgaben des BauGB im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Die Durchführung von Bauleitplanverfahren zählt zu den Aufgaben der Abteilung Stadtplanung.
Ein Bauleitplan kann nach § 1 Absatz 2 BauGB ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) sein. Andere Satzungen fußen im Wesentlichen auf § 34 BauGB. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Verfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Verwaltung selbst oder im Auftrag der Verwaltung tätige Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (§§ 3 bis 4b BauGB).
Im Bauleitplanverfahren werden außerdem die personenbezogenen Daten derjenigen erfasst, die eine Stellungnahme abgeben. Das Baugesetzbuch sieht in § 3 Absatz 1 Satz 1 (frühzeitige Beteiligung) vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplans zu geben ist. Hierbei besteht für die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum Vorentwurf abzugeben. Des Weiteren sieht das Baugesetzbuch in § 3 Absatz 2 Satz 2 (förmliche Beteiligung) vor, dass während der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben werden kann.
Die personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder das sonstige Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Verarbeitet werden die Äußerung und personenbezogenen Daten mit vollständigem Namen, Titel / Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse sowie gegebenenfalls bodenrechtlich relevante Daten (z.B. Flurstücksnummer, Eigentumsverhältnisse). Sofern die Stellungnahme keine personenbezogenen Daten enthält, besteht die Möglichkeit, dass das Anliegen nicht bearbeitet oder die vorgebrachten Belange im Planverfahren nicht umfassend berücksichtigt werden können.
Im Anschluss an den Satzungsbeschluss werden die personenbezogenen Daten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB verwendet, um über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme und deren Berücksichtigung (Abwägungsergebnis) zu informieren. Aufgrund der gesetzlichen Möglichkeit, die Bauleitplanung mittels Normenkontrolle nach § 47 VwGO oder Inzidentkontrolle im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens nach § 42 VwGO (Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) und § 43 VwGO (Feststellungsklage) einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, ist es erforderlich, die personenbezogenen Daten in der betreffenden Verfahrensakte dauerhaft zu speichern.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Verwaltungsstellen (andere Abteilungen, Ämter, Dezernate) innerhalb der Stadtverwaltung Peine, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind

  • kommunalpolitische Gremien (politische Fraktionen, Ortsräte, Fachausschüsse, Rat der Stadt) zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (ergänzender Hinweis: Beschlussvorlagen für öffentliche Sitzungen entscheidungsbefugter Gremien werden grundsätzlich pseudonymisiert und anonymisiert.)

  • höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln

  • zuständige Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bebauungsplänen

  • Dritte, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind

  • ggf. die Öffentlichkeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung (ergänzender Hinweis: Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind Stellungnahmen Privater, die wesentliche umweltbezogene Informationen enthalten, mit dem Planentwurf zu veröffentlichen.)

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden dauerhaft in der betreffenden Verfahrensakte gespeichert, da die Bauleitplanung mittels Normenkontrolle nach § 47 VwGO oder Inzidentkontrolle im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens nach § 42 VwGO (Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) und § 43 VwGO (Feststellungsklage) einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.

6. Betroffenenrechte
Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
b. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
c. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
d. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Ihre Beschwerde richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, poststelle@lfd.niedersachsen.de.