Widmung von Straßenflächen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 20.03.2023 folgendes beschlossen:
Widmung von Straßenflächen
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Straßenverkehr als Gemeindestraße gewidmet:
- Vöhrum, Am Heerbruch (Flurstück 56/25, Flur 6, Gemarkung Vöhrum)
- Vöhrum, Zum Hopfengarten (Flurstück 56/23, Flur 6, Gemarkung Vöhrum)
- Vöhrum, Zur Alten Dorfstätte (Flurstück 56/40, Flur 6, Gemarkung Vöhrum) zusätzlich die schraffierten Flächen mit Beschränkung als öffentliche Parkfläche
- Vöhrum, Hainwaldweg (Flurstück 56/21, Flur 6, Gemarkung Vöhrum) ) zusätzlich die schraffierten Flächen mit Beschränkung als öffentliche Parkfläche
- Vöhrum, Verbindungsweg am RRB (Flurstücke 56/11 tlw. und 56/10 tlw., Flur 6, Gemarkung Vöhrum) mit Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr
- Vöhrum, Verbindungsweg zwischen Am Heerbruch und Zum Hopfengarten (Flurstück 56/24, Flur 6, Gemarkung Vöhrum) mit Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr
- Vöhrum, Verbindungsweg zwischen Hainwaldweg und Zum Hopfengarten (Flurstück 56/22, Flur 6, Gemarkung Vöhrum) mit Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr
Gegen jede dieser Widmungen kann innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe
Klage bei dem
Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig, erhoben werden.
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