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Eulenpfad

Nutzung der städtischen Sportplätze

16.03.2023

Aufgrund der Witterungsverhältnisse werden die städtischen Sportplätze ab dem 17. März 2023 unter folgender Einschränkung wieder für den Vereinssport freigegeben:

Der Trainingsbetrieb darf ausschließlich auf den B-Plätzen durchgeführt werden.
Die A-Plätze stehen grundsätzlich für den Punktspielbetrieb zur Verfügung (keine Trainings- bzw. Freundschaftsspiele). Ist aber davon auszugehen, dass der Platz beim Bespielen über das normale Maß hinaus beschädigt werden könnte, ist der Platz nutzende Verein verpflichtet, die Nutzung zu unterlassen. Aus diesem Grund bittet die Stadt, im Vorfeld rechtzeitig den jeweiligen Sperrungsbeauftragten zu beteiligen.

(c) Stadt Peine - Der Bürgermeister