10.03.2023
Für das Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom
02. Oktober 2017 bis 01. Oktober 2018
geboren sind oder für das Schuljahr 2023/24 zurückgestellt wurden.
Sollte das Kind zu Beginn des Schuljahres 2024/25 noch nicht schulpflichtig sein, aber für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein, kann dieses Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden.
Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, um erfolgreich im 1. Schuljahr mitarbeiten zu können, im Schuljahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen.
Um festzustellen, ob für ein Kind die Teilnahme an der Sprachfördermaßnahme erforderlich ist, muss das Kind bereits jetzt in der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Die Peiner Grundschulen nehmen die Anmeldungen unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes bzw. des Familienstammbuches entgegen.
Die meisten Grundschulen senden die Anmeldebögen per Post an die Erziehungsberechtigten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier im Internet.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die einzelnen Schulen und das Amt Bildung/Kultur gerne zur Verfügung.
Anmeldetermine der städtischen Grundschulen für das Schuljahr 2024/25