04.05.2022
Im vergangenen Jahr wurde das niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen, dem das Land Niedersachsen selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt.
Der Einheitswert als bisherige Grundlage für die Grundsteuerberechnung wird damit seine Gültigkeit verlieren und durch den neuen Grundsteuermessbetrag ersetzt.
Für die Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes ist jede/r Eigentümerin/Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Dazu erhalten alle niedersächsischen Eigentümerinnen und Eigentümer im Mai/Juni 2022 ein Informationsschreiben zur Grundsteuererklärung von der hiesigen Finanzverwaltung.
Die Stadtverwaltung Peine weist darauf hin, dass den Bürgerinnen und Bürgern über „Mein ELSTER“ in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung steht.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen sind über https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer abzurufen.
Hier finden Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken u. a. ein besonderes Serviceangebot namens „Grundsteuer-Viewer“ in Form einer Kartendarstellung, aus dem online der Lagefaktor ersichtlich ist.