01.01.2022
Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Peine legt gemäß § 86 Abs. 8 NBauO (in der Fassung vom 01.01.2022) den voraussichtlichen Beginn der elektronischen Kommunikation für alle Verfahren nach § 3 a Abs. 1 Satz 1 NBauO auf den 01. Januar 2024 fest.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügenden Bauvorlagen als Dokument in Papierform zu übermitteln.