Die Stadt Peine bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetztes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Peine hat einen solchen Zugang unter folgenden technischen Voraussetzungen eröffnet:
Die Stadt Peine hat für den Schriftverkehr mit den Bürgerinnen und Bürgern, wirtschaftlichen Unternehmen, Institutionen, Vereinigungen und sonstige Interessierte neben der zentralen E-Mailadresse poststelle@stadt-peine.de für jedes Amt sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigene E-Mailadressen eingerichtet. Diese können Sie aus unserem Internetauftritt oder aus dem bisherigen Schriftverkehr entnehmen.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Peine versenden, beachten Sie bitte, dass die Stadt Peine nicht alle auf dem Markt befindlichen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
Hat Ihr Dateianhang ein anderes Dateiformat oder enthält es Makros oder sonstige ausführbare Dateien (z. B. .exe), so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Mails, deren Größe 2 MB überschreitet, können nicht angenommen werden.
Die Stadt Peine kann zurzeit aus technischen und organisatorischen Gründen Dokumente, die mit elektronischen Signaturen versehen sind, nicht verarbeiten. Für die Fälle, in denen die eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben ist, ist auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. Dieses gilt insbesondere für die Beantragung von Leistungen, für die im Internetauftritt Formulare heruntergeladen werden können.
Die Stadt Peine kann zurzeit aus technischen und organisatorischen Gründen verschlüsselte Dokumente nicht verarbeiten oder erzeugen. Um dem Datenschutz Rechnung zu tragen wird empfohlen, für Verwaltungsvorgänge, die personenbezogene Daten enthalten, bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
Sofern ein übermitteltes Dokument zur Bearbeitung nicht geeignet ist, etwa weil es nicht geöffnet oder gelesen werden kann, wird der Absender unverzüglich informiert. In diesen Fällen werden die Absender gebeten, die festgelegten technischen Rahmenbedingungen zu beachten oder auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Die Stadt Peine nutzt die elektronische Post lediglich zur schnelleren Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen und sonstigem schlichten Verwaltungshandeln. Daher wird mit der E-Mail keine rechtsrelevante Erklärung abgegeben.
Die Stadt Peine bedient sich zurzeit weder Digitalen Signaturen noch Verschlüsselungsverfahren.