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11. Juli 2026

Bekanntmachung - Widmung von Straßenflächen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 folgendes beschlossen:

 Widmung von Straßenflächen

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) werden folgende Straßen dem öffentlichen Straßenverkehr als Gemeindestraße gewidmet:

·         Eixe, Verlängerung Im Reiherhoop (Gemarkung Eixe, Flur 11, Flurstück 41 tlw.)

·         Eixe, Zuwegung Zum Wendesser Moor 16-20) (Gemarkung Eixe, Flur 7, Flurstück 33/2)

·         Rosenthal, Verlängerung Zum Walde (Gemarkung Rosenthal, Flur 3, Flurstück 373/1 tlw.)

·         Duttenstedt, Am Berge (Gemarkung Duttenstedt, Flur 2, Flurstück 213/2)

·         Röhrse, Narzissenweg (Gemarkung Röhrse, Flur 1, Flurstück 444/289 tlw.)

·         Röhrse, Fuhsesteg (Gemarkung Röhrse, Flur 1, Flurstücke 284/2 tlw., 91 tlw.)

·         Peine, Zuwegung Am Telgtkamp 82-88 (Gemarkung Peine, Flur 30, Flurstück 66/201)

·         Peine, Verlängerung Neue Schmiedestraße (Gemarkung Peine, Flur 6, Flurstück 54/6)

·         Peine, Gerhard-Lucas-Meyer-Straße (Gemarkung Peine, Flur 9, Flurstück 671/124)

·         Peine, Verlängerung Beethovenstraße (Gemarkung Peine, Flur 19, Flurstück 124/14 tlw.)

·         Peine, Zuwegung Kiebitzmoor 2 (Gemarkung Peine, Flur 10, Flurstück 447/53)

·         Peine, Fuß- und Radweg zwischen Gaußstraße und Woltorfer Straße (Gemarkung Peine, Flur 5, Flurstück 198/4) mit Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird folgende Straße dem öffentlichen Straßenverkehr als Landesstraße gewidmet:

·         Peine, Wendehammer Woltorfer Straße (Gemarkung Peine, Flur 5, Flurstück 160/4)

Gegen jede dieser Widmungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig, erhoben werden.