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02. Juni 2026

Eichenprozessionsspinner

Hinweise der Stadt Peine

Ein gepflasterter Pfad mitten in einem Stadtpark
Ein gepflasterter Pfad mitten in einem Stadtpark

Der Befall mit dem Eichenprozessionsspinner fällt in diesem Jahr deutlich stärker als in den vergangenen Jahren aus. Aufgrund der günstigen Witterungsbedingungen haben sich die Raupen vielerorts verstärkt ausgebreitet.

Um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, werden in dieser sowie in der kommenden Woche umfangreiche Absaugmaßnahmen durchgeführt. Die Maßnahmen werden von Fachfirmen durchgeführt, um die Belastung durch den Eichenprozessionsspinner möglichst schnell und effektiv zu reduzieren.

Konkret betroffen sind insbesondere Bereiche im und rund um den Herzberg sowie weitere Standorte im gesamten Stadtgebiet. 

Da die feinen Brennhaare der Raupen bei Menschen Hautreizungen, Juckreiz, Atemwegsbeschwerden und allergische Reaktionen auslösen können, bittet die Stadt darum, gekennzeichnete Bereiche zu meiden und die Arbeiten nicht zu behindern.

Für Fragen steht Herr Boes unter der Telefonnummer 05171- 499421 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Allgemeine Hinweise:
Je nach Witterung ist von Mai bis Ende Juli / Anfang August mit einem vermehrten Auftreten des Eichenprozessionsspinners (EPS) zu rechnen. 

Diese nachtaktiven Raupen sind fast ausschließlich an Eichen anzutreffen. Tagsüber halten sie sich in Gespinstnestern am Stamm auf, in der Dämmerung wandern sie in langen Reihen zum Fressen in die Eichenkronen. In den ersten Tagen sind die „Prozessionen“ auch am Tag sichtbar. 

Ab dem 3. Larvenstadium entwickeln die Raupen kleinste Brennhaare, die durch den Giftstoff Thaumetopoein allergische Reaktionen hervorrufen können. Hautausschläge, Rötungen, Bindehautentzündungen, Halsschmerzen, Husten und in seltenen Fällen sogar Asthmaanfälle, können Symptome sein. 

Parkanlagen, Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit Eichenbestand, sowie Eichen an Straßen oder auf Privatgrundstücken sind Verbreitungsgebiete. 

Verdachtsfälle oder Befunde können der Stadtverwaltung Peine gemeldet werden. Es wird gebeten, nur befallene Eichen zu melden, da der EPS fast ausschließlich diese befällt und keine anderen Gehölze nutzt. Oftmals wird er mit den harmlosen Raupen der Gespinstmotte verwechselt, die jedoch keine einzelnen Nester bauen, sondern die gesamte Pflanze einweben. 

Fundstellen auf Privatflächen:
Bei Privatflächen sind die jeweiligen Eigentümer der Fläche für die Beseitigung der Raupen mit einem Schädlingsbekämpfer zuständig. Es besteht keine Melde- bzw. Beseitigungspflicht.