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11. März 2026

Nutzung der städtischen Sportplätze

Ab dem 11. März bis einschließlich 17. März 2026 gilt folgende Regelung für die Nutzung städtischer Sportplätze:

  • Die A-Plätze und B-Plätze sind für den Punktspielbetrieb (keine Freundschaftsspiele) freigegeben. Vor Nutzung ist zwingend die Beteiligung der Sperrungsbeauftragten erforderlich.
  • Die A-Plätze sind weiterhin für den Trainingsbetrieb gesperrt.
  • Nebenflächen, Trainingsplätze sowie B-, C- und D- Plätze sind für den Trainingsbetrieb freigegeben. Die Nutzung erfolgt in der Verantwortung der Vereine. Wenn davon auszugehen ist, dass der Platz beim Bespielen über das normale Maß hinaus beschädigt werden könnte, ist von einer Nutzung abzusehen.
  • Die A-Plätze Stederdorf, VfB, Samthude, Schwicheldt und Handorf bleiben weiterhin gesperrt
Ein Fußball liegt auf einer weißen Markierung des Feldes
Ein Fußball liegt auf einer weißen Markierung des Feldes