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27. Februar 2026

Bestellung von Dr. Ralf Holländer

Bürgermeister Klaus Saemann mit Herrn Dr. Ralf Holländer im Rathaus der Stadt Peine.
Bürgermeister Klaus Saemann mit Herrn Dr. Ralf Holländer im Rathaus der Stadt Peine.

Seit 2015 bestellt der Rat der Stadt Peine (immer einstimmig) Herrn Dr. Ralf Holländer zum Beauftragten für Bau- und Kunstdenkmalpflege für das gesamte Stadtgebiet. Die aktuelle Bestellung für die nächsten 4 Jahre wurde vor kurzem von Herrn Bürgermeister Klaus Saemann im Rahmen einer kleinen Feierstunde vorgenommen.

Hintergrund:
Von der Unteren Denkmalschutzbehörde sind vielfältige Aufgaben zur Wahrung und Vermittlung von kulturhistorischen Werten wahrzunehmen. Um an der Arbeit der Unteren Denkmalschutzbehörde mitzuwirken, kann gemäß § 22 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege ein ehrenamtlich arbeitender „Beauftragter für Bau- und Kunstdenkmalpflege“ zur Beratung und Unterstützung bestellt werden. 

Als Persönlichkeit für den Beauftragten für Denkmalpflege kommt nur jemand in Betracht, der über besondere Fach- und Ortskenntnisse verfügt und die Tätigkeit neutral, dem Denkmalschutz dienend ausübt. 

In Peine haben wir mit Herrn Dr. Ralf Holländer eine sehr versierte Person, der die Erhaltung und Vermittlung von Werten unserer „gebauten Geschichte“ sehr am Herzen liegt und seit Jahrzehnten vielschichtig ehrenamtlich aktiv ist. Seit 1995 ist Herr Dr. Holländer zudem als Vorsitzender des Kreisheimatbundes tätig und Autor diverser Ausarbeitungen und Schriftsätze zur Peiner Stadt- und Baugeschichte. 

Der Beauftragte für Bau- und Kunstdenkmalpflege ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. 

Die Aufgaben des Beauftragten für Bau- und Kunstdenkmalpflege sind:
1. Benachrichtigung der unteren Denkmalschutzbehörde, sofern die Gefährdung eines Baudenkmals bekannt wird, sowie Hinweise auf Planungen oder sonstige Maßnahmen, die eine Gefährdung eines Baudenkmals zur Folge haben können,
2. Unterstützung abgestimmter Maßnahmen der Denkmalbehörden im Einzelfall, insbesondere bei der Beratung von Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümern oder Denkmalbesitzerinnen und Denkmalbesitzern, bei Maßnahmen zur Erfassung, Erforschung und Erhaltung von Baudenkmalen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit,
3. Zusammenwirken mit Institutionen, Verbänden und Personen, die mit Bau- und Kunstdenkmalpflege befasst sind oder ihre Ziele fördern,
4. Information der Öffentlichkeit über Denkmalschutz und Denkmalpflege, insbesondere im Zusammenwirken mit regionalen Institutionen und Organisationen, die die Erhaltung von Kulturdenkmalen zum Ziel haben,
5. Jährliche Berichterstattung gegenüber der Unteren Denkmalschutzbehörde über wahrgenommene Aufgaben.

Der Beauftragte für Bau- und Kunstdenkmalpflege ist ehrenamtlich tätig.