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10. Februar 2026

Für das Schuljahr 2027/28 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 02.10.2020 bis 01.10.2021 geboren sind oder für das Schuljahr 2026/27 zurückgestellt wurden.
Sollte das Kind zu Beginn des Schuljahres 2027/28 noch nicht schulpflichtig sein, aber für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein, kann dieses Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden.
Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, um erfolgreich im 1. Schuljahr mitarbeiten zu können, im Schuljahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen.
Um festzustellen, ob für ein Kind die Teilnahme an der Sprachfördermaßnahme erforderlich ist, muss das Kind bereits jetzt in der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Die Peiner Grundschulen nehmen die Anmeldungen unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes bzw. des Familienstammbuches entgegen.
Informationen zu den Anmeldeterminen der einzelnen Schulen finden Sie hier und im Internet unter www.peine.de, Stadtleben / Familie & Soziales / Schulen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die einzelnen Schulen und das Amt Bildung/Kultur gerne zur Verfügung.