Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google-Map, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen

10. Februar 2026

Anmeldetermine der Schulanfänger 2027/28

Stadt Peine Töpfer Mühle
Stadt Peine Töpfer Mühle

Für das Schuljahr 2027/28 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 02.10.2020 bis 01.10.2021 geboren sind oder für das Schuljahr 2026/27 zurückgestellt wurden.

Sollte das Kind zu Beginn des Schuljahres 2027/28 noch nicht schulpflichtig sein, aber für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein, kann dieses Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden.

Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, um erfolgreich im 1. Schuljahr mitarbeiten zu können, im Schuljahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen. 

Um festzustellen, ob für ein Kind die Teilnahme an der Sprachfördermaßnahme erforderlich ist, muss das Kind bereits jetzt in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. 

Die Peiner Grundschulen nehmen die Anmeldungen unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes bzw. des Familienstammbuches entgegen.

Informationen zu den Anmeldeterminen der einzelnen Schulen finden Sie hier und im Internet unter www.peine.de, Stadtleben / Familie & Soziales / Schulen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die einzelnen Schulen und das Amt Bildung/Kultur gerne zur Verfügung.