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19. Mai 2025
Je nach Witterung ist von Mai bis Ende Juli / Anfang August mit einem vermehrten Auftreten des Eichenprozessionsspinners (EPS) zu rechnen.
Diese nachtaktiven Raupen sind fast ausschließlich an Eichen anzutreffen. Tagsüber halten sie sich in Gespinstnestern am Stamm auf, in der Dämmerung wandern sie in langen Reihen zum Fressen in die Eichenkronen. In den ersten Tagen sind die „Prozessionen“ auch am Tag sichtbar.
Ab dem 3. Larvenstadium entwickeln die Raupen kleinste Brennhaare, die durch den Giftstoff Thaumetopoein allergische Reaktionen hervorrufen können. Hautausschläge, Rötungen, Bindehautentzündungen, Halsschmerzen, Husten und in seltenen Fällen sogar Asthmaanfälle, können Symptome sein.
Parkanlagen, Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit Eichenbestand, sowie Eichen an Straßen oder auf Privatgrundstücken sind Verbreitungsgebiete.
Eine umfassende Bekämpfung des EPS kann die Verwaltung an den zur Stadt gehörenden befallenen Bäumen nicht gewährleisten. Daher sollten mit Trassierband abgesperrte Bereiche nicht betreten, aufgestellte Hinweisschilder beachtet und Nester oder Raupen nicht berührt werden, denn auch verlassene Nester sind durch die darin befindlichen Häutungsreste noch gesundheitsgefährdend.
In Bereichen von Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Altenheimen etc. werden aufgefundene Raupennester möglichst zeitnah entfernt. Ergänzend soll bei intensiv befallenen Bereichen und geeigneten Witterungsbedingungen eine Fachfirma vorbeugende biologische Maßnahmen durchführen, mit denen die Entwicklung und Ausbreitung der EPS-Raupen eingedämmt werden kann.
Verdachtsfälle oder Befunde können der Stadtverwaltung Peine gemeldet werden. Es wird gebeten, nur befallene Eichen zu melden, da der EPS fast ausschließlich diese befällt und keine anderen Gehölze nutzt. Oftmals wird er mit den harmlosen Raupen der Gespinstmotte verwechselt, die jedoch keine einzelnen Nester bauen, sondern die gesamte Pflanze einweben.
Fundstellen auf Privatflächen:
Bei Privatflächen sind die jeweiligen Eigentümer der Fläche für die Beseitigung der Raupen mit einem Schädlingsbekämpfer zuständig. Es besteht keine Melde- bzw. Beseitigungspflicht.