Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
03. Februar 2025
Für das Schuljahr 2026/27 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 02. Oktober 2019 bis 01. Oktober 2020 geboren sind oder für das Schuljahr 2025/26 zurückgestellt wurden.
Sollte das Kind zu Beginn des Schuljahres 2026/27 noch nicht schulpflichtig sein, aber für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein, kann dieses Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden.
Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, um erfolgreich im 1. Schuljahr mitarbeiten zu können, im Schuljahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen.
Um festzustellen, ob für ein Kind die Teilnahme an der Sprachfördermaßnahme erforderlich ist, muss das Kind bereits jetzt in der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Die Peiner Grundschulen nehmen die Anmeldungen unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes bzw. des Familienstammbuches entgegen.
Informationen zu den Anmeldeterminen der einzelnen Schulen finden Sie im Internet unter https://www.peine.de/de/stadtleben/bildung-und-kultur/schulen/?navid=488091488091.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die einzelnen Schulen und das Amt Bildung/Kultur gerne zur Verfügung.
Anmeldetermine der städtischen Grundschulen für das Schuljahr 2026/27