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07. Januar 2025

Grundsteuerreform

Grundsteuerreform: Hebesätze 2025 der Stadt Peine

Zum 01. Januar 2025 ist die umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft getreten. Anlass der Grundsteuerreform war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Basis veralteter Einheitswerte verfassungswidrig ist.

Danach waren die Grundsteuerbescheide nach altem Recht nur noch für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 gültig. In Niedersachsen gilt für die Grundsteuer B seit dem 07. Juli 2021 ein eigenes Grundsteuergesetz, das auf einem sog. Flächen-Lage-Modell basiert. Für die Grundsteuer A gilt das Bewertungsgesetz des Bundes.

Die Grundlage für die Ermittlung der künftigen Einheitswerte und daraus ableitend die neuen Grundsteuermessbeträge bilden die Steuererklärungen, die zum Stichtag 01. Januar 2022 von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern beim Finanzamt abzugeben waren.

Ein besonderer Dank gilt der hiesigen Finanzverwaltung, dem Finanzamt Peine, die bis heute die Steuervorgänge zur Grundsteuer A und B (insgesamt rd. 20.000 Wohngebäude und Grundstücksflächen im Gebiet der Stadt Peine) fast vollständig bearbeitet hat.

Nach den Vorgaben des Gesetzgebers ist durch die Gemeinden für die Grundsteuer B ein aufkommensneutraler Hebesatz zu ermitteln.

Der Rat der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 28. November 2024 die Ermittlung des aufkommensneutralen Hebesatzes im Rahmen der Grundsteuerreform für die Grundsteuer B (435%) zur Kenntnis genommen und den Bürgermeister beauftragt, diesen in geeigneter Art und Weise öffentlich bekanntzugeben.

In dem Zeitraum vom 02. bis 23. September 2024 fand eine Einwohnerinnen- und Einwohnerbefragung zu einer möglichen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen unter der Voraussetzung, den Hebesatz der Grundsteuer B um 20 % Punkte als Kompensation zu erhöhen, statt. Mit 69,61 % der abgegebenen Stimmen für die Abschaffung der „Strabs“ fiel das Ergebnis eindeutig aus.

Diesem Meinungsbild hat sich der Rat der Stadt Peine angeschlossen und in seiner Sitzung am 28. November 2024 die Satzung zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Peine zum 28. November 2024 beschlossen.

Der Rat der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 in der Folge die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Stadt Peine zum 01. Januar 2025 beschlossen. Hierin sind die Aspekte und Beschlüsse zum aufkommensneutralen Hebesatz und zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingeflossen.

Die Hebesätze für die Realsteuern betragen ab 01. Januar 2025 für die

- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 720 v. H.
- Grundstücke (Grundsteuer B) 455 v. H.
- Gewerbesteuer 440 v. H.

Die Stadtverwaltung Peine wird Ende Januar / Anfang Februar 2025 die Grundsteuerbescheide auf Grundlage der ‚neuen‘ Messbescheide im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform versenden; der Versand der Bescheide für die Gewerbesteuer erfolgt parallel.