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20. November 2024

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Wer die Bundestagswahl hierbei als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen möchte, kann sich bereits jetzt bei der Stadt Peine melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind am Tag der Wahl im Wahllokal eingesetzt und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, indem sie beispielweise die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses überprüfen, Stimmzettel ausgeben und die erfolgte Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis vermerken. Am Ende des Wahltages erfolgt die Auszählung der Stimmzettel und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Für den Einsatz im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € gezahlt. Sollte ein Einsatz außerhalb des eigenen Wahlbezirks erfolgen, werden im Nachgang zur Wahl auch entstandene Fahrtkosten erstattet. Im Rahmen der Vorbereitung auf die Unterstützung im Wahllokal erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine entsprechende Schulung.

Für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind keine Vorkenntnisse notwendig. Die Voraussetzungen für die Tätigkeit sind die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Meldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann ganz einfach über die Homepage der Stadt Peine erfolgen, sowie per E-Mail an wahlen@stadt-peine.de.

Die Stadt Peine bedankt sich bereits jetzt bei allen Freiwilligen, die die Wahl durch ihr Engagement unterstützen!

Hier können Sie sich direkt als Wahlhelferin/Wahlhelfer bewerben: Wahlhelfer/-in gesucht - Serviceportal Stadt Peine