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Das Rathaus der Stadt Peine

Stadt gewährt Vergünstigungen an Empfänger von Sozialleistungen

Seit dem 01.10.2009 besteht die Möglichkeit für im Stadtgebiet Peine gemeldete Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. Grundsicherung nach SGB XII, Leistungsberechtigte nach SGB VII (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) sowie Leistungsempfänger nach dem Asylbewerbergesetz, Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich zu erhalten. Die Stadt Peine gewährt in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Peine und dem Kulturring Peine folgende Vergünstigungen für o. g. Personenkreis:

- der Benutzerausweis für die Stadtbücherei wird für Erwachsene (15,00 € jährlich) kostenfrei.

- zu den Kosten für Eintrittskarten zu Veranstaltungen des Kulturrings erhalten o. g. Personen eine Ermäßigung in Höhe von 10,00 € pro Person und Jahr

- es wird ein einmaliger jährlicher Zuschuss für Eintrittskarten zu den Peiner Bädern in Höhe von 15,00 € pro Person gewährt.

Um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, sind die Leistungsbescheide des Landkreises Peine bei den teilnehmenden Einrichtungen (Stadtbücherei, Kartenverkaufsbüro des Kulturrings im Forum und Informationsschalter bei den Stadtwerken in der Woltorfer Straße 64) vorzulegen. Die Personen müssen sich zudem per Lichtbildausweis ausweisen.

Hier können Sie sich ein Faltblatt, in dem Sie mögliche Vergünstigungen in
Einrichtungen im Stadtgebiet Peine finden, als adobe-PDF-Datei öffnen.