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Eulenpfad

Allgemeine Vertragsbedingungen

Vor dem Erwerb eines Baugrundstückes von der Stadt Peine werden die nachfolgenden Bedingungen / Voraussetzungen von den Käuferinnen und Käufern akzeptiert.

Die Stadt Peine behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit anzupassen und zu verändern.

Im Vergabeverfahren für Grundstücke in neuen Baugebieten sind die zum Zeitpunkt des Verfahrens gültigen Fassungen der Vertragsbedingungen und Vergaberegelungen maßgebend. Ein Rechtsanspruch auf einen Bauplatz von der Stadt Peine besteht durch die Eintragung in die Interessentenlisten nicht.

 
 

Käufer

Ein Verkauf von Grundstücken erfolgt ausschließlich an Bauwillige, die ein Grundstück zur Selbstnutzung erwerben möchten.

Die Käufer müssen volljährige, natürliche und voll geschäftsfähige Personen sein. Ein Verkauf an juristische Personen, Bauträger, Makler, Firmen oder Privatpersonen, die Gebäude für Dritte errichten, erfolgt nicht.

Bauwillige, die bereits ein Grundstück von der Stadt Peine erworben haben, können erst nach Ablauf der Selbstnutzungsfrist (5 Jahre nach Erstbezug) erneut kaufen bzw. sich in den Interessentenlisten für zukünftige Baugebiete eintragen lassen.

Der Erwerb ist auf ein Grundstück beschränkt.

 
 

Interessentenliste und Grundstücksvergabe an eingetragene Bewerber

Wird mit der Vermarktung eines Baugebietes begonnen, werden die verfügbaren Grundstücke zunächst den Bewerbern angeboten, die in der jeweiligen Interessentenliste eingetragen sind. Die Grundstücksvergabe erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge der Eintragungen. Sofern nach Beendigung der Grundstücksvergabe noch Grundstücke verfügbar sind, werden diese im freien Verkauf angeboten - siehe hierzu "unverbindliche Reservierung eines Baugrundstückes"

 
 

Unverbindliche Reservierung eines Baugrundstückes

Die Grundstücke, die im Internet im freien Verkauf angeboten werden, können unverbindlich für die Dauer von vier Wochen reserviert werden. Damit haben Bauwillige die Möglichkeit, mit dem Grundstück zu planen (Bebaubarkeit und Finanzierung) und die Sicherheit, dass das Grundstück während der Reservierungsfrist nicht anderweitig verkauft wird.

Bei Bedarf wird eine Verlängerung der unverbindlichen Reservierung eines Baugrundstückes für maximal 4 Wochen garantiert.

Ein Verkauf der Grundstücke erfolgt ausschließlich an Bewerber, die das Grundstück reserviert haben.

Bauwillige, die sich für ein bereits unverbindlich reserviertes Grundstück interessieren, können sich als sogenannter Nachrücker eintragen lassen. Die Aufnahme als Nachrücker ist auf drei Bewerber beschränkt.

 
 

Sicherstellung der Finanzierung des gesamten Vorhabens

Der Käufer ist verpflichtet, die Finanzierung seines gesamten Vorhabens (Grundstück und Bauvorhaben) bei Abgabe der verbindlichen Erklärung zum Erwerb von Wohnbauland sicherzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Anforderung der Stadt Peine eine Finanzierungsbestätigung für das Gesamtvorhaben beigebracht werden muss.

 
 

Verbindliche Reservierung eines Baugrundstückes

Mit der Abgabe der verbindlichen Erklärung zum Erwerb von Wohnbauland wird das ausgewählte Grundstück verbindlich reserviert und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 erhoben. Die Beauftragung eines Peiner Notariates mit der Beurkundung und Durchführung des Grundstückskaufvertrages erfolgt erst nach Zahlungseingang bei der Stadt Peine. Bei Nichtzahlung der Bearbeitungsgebühr wird die verbindliche Reservierung des ausgewählten Grundstückes unwirksam.

Die zu zahlende Bearbeitungsgebühr wird nicht auf den Kaufpreis angerechnet. Eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr wegen Nichtzustandekommen eines Kaufvertrages ist nicht möglich.

Sofern der Käufer sich in die Interessentenlisten eintragen lassen hat, werden die Einträge nach Abgabe der verbindlichen Erklärung gelöscht.

 
 

Bauverpflichtung

Mit dem Kauf eines städtischen Grundstückes ist eine Bauverpflichtung verbunden, die vertraglich vereinbart und grundbuchlich abgesichert wird.

Die Bauverpflichtung beträgt drei Jahre. Das bedeutet, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss einzureichen und das Grundstück innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohngebäude zu bebauen ist.

Sollte diese Verpflichtung nicht eingehalten werden, steht der Stadt Peine an dem Grundstück ein Wiederkaufsrecht zu den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen zu. Alle mit dem Wiederkauf anfallenden Kosten (z.B. Notargebühren/Gerichtskosten) sind in voller Höhe vom ursprünglichen Käufer zu zahlen. Des Weiteren sind bei der Rückabwicklung des Vertrages für den entstandenen  Verwaltungsaufwand 3 % des Ursprungskaufpreises an die Stadt Peine zu entrichten. Dieser wird von dem zu erstattenden Grundstückskaufpreis einbehalten.

 
 

Selbstnutzungsverpflichtung

Mit dem Kauf eines städtischen Grundstückes verpflichtet sich der Käufer, das auf dem Grundstück errichtete Wohngebäude für den Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen (Erstbezug).

Sollte diese Verpflichtung nicht eingehalten werden, steht der Stadt Peine eine Kaufpreisnachzahlung für die nichtselbstgenutzte Restlaufzeit zu.

 
 

Kaufpreis für das Grundstück

Der Kaufpreis für das Grundstück beinhaltet die Erschließungs- und Abwasserbeiträge, die Kostenerstattungsbeiträge sowie die anteiligen Vermessungskosten.

Die Ablösung der Erschließungs- und Abwasserbeiträge sowie der Kostenerstattungsbeiträge mit der Zahlung des Kaufpreises bedeutet für die Käufer eine höhere Sicherheit in der Finanzierung ihres Vorhabens, da nach der Fertigstellung der Erschließungsanlagen und Vorliegen der Unternehmerrechnungen keine weitere Abrechnung über bereits gezahlten Beträge erfolgt und es somit weder zu Nachzahlungen noch Rückerstattungen kommen kann.

Der Kaufpreis ist innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss fällig und zahlbar. Sollte der Kaufpreis verspätet bei der Stadt Peine eingehen, sind Verzugszinsen zu zahlen.

 
 

Grundstücksanschlüsse für Schmutz- und Niederschlagswasser

Grundsätzlich erhält jedes Baugrundstück mindestens einen Schmutzwasseranschluss und, soweit eine anderweitige Beseitigung des Regenwassers zum Beispiel durch Versickerung nicht möglich ist, einen Niederschlagswasseranschluss an das öffentliche Kanalnetz, der jeweils in der Regel bis ca. 1,5 m auf das Grundstück verlegt wird. Ansprüche auf eine bestimmte Lage oder Länge der herzustellenden Anschlüsse besteht nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Grundstücksanschlüsse (Verbindung zwischen Grundstück und Hauptkanal für Schmutz- und Niederschlagswasser sowie das Setzen der Kontrollschächte) nicht im Kaufpreis enthalten sind und gesondert von der Stadtentwässerung Peine nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden.

Auskünfte zu den Grundstücksanschlüssen sowie deren Kosten sind direkt bei der Stadtentwässerung Peine, Woltorfer Straße 64, 31224 Peine, Telefon 05171 / 46 - 265 bzw. -267 einzuholen.

 
 

Sonstiges

Straßenhöhenniveau

Es wird darauf hingewiesen, dass benachbarte Baugrundstücke Ihnen gegenüber ggf. eine andere Höhenlage haben. Dies ist speziell zu berücksichtigen bei der Planung von Garagen und Nebenanlagen i.S. § 14 BauNVO, die im Grenzbereich errichtet werden sollen. Sofern der Käufer Anpassungen des Höhenniveaus vornimmt, sind diese auf eigene Kosten zu veranlassen.Sollte das Höhenniveau des Baugrundstückes nicht dem späteren Straßenniveau entsprechen, ist der Käufer verpflichtet, den Höhenausgleich auf eigene Kosten zu veranlassen.

Hausanschlüsse

Hausanschlusskosten für die Versorgung mit Frischwasser, Elektrizität, Gas und Telefon / Internetanbindung sind von dem Käufer bei den zuständigen Versorgungsunternehmen zu erfragen.

                                                                                                                                                                                                      Stand: 03.2024

© Stadt Peine – Der Bürgermeister

Frau Breymann / Frau Schniete,

Stadt Peine
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