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Rathaus
Das Bild zeigt Informationsunterlagen

Interessentenlisten / Grundstücksvergabe an eingetragene Bewerber

Sie interessieren sich für den Erwerb eines Bauplatzes in einem Bereich der Stadt Peine, in dem aktuell kein Bauplatz verfügbar ist? Dann lassen Sie sich einfach bereits jetzt für künftige Baugebiete in Ihrem Wunschort eintragen! Sie werden somit innerhalb Ihrer Eintragungsfrist automatisch über den Vermarktungsbeginn informiert und auf Wunsch an der Grundstücksvergabe beteiligt!


Wer kann sich vormerken lassen?

Volljährige und voll geschäftsfähige Bauwillige, die zur Selbstnutzung von der Stadt Peine ein Grundstück erwerben wollen.

Juristische Personen, Bauträger, Makler, Firmen oder Privatpersonen, die Gebäude für Dritte errichten, können sich nicht in die Interessentenliste eintragen lassen.

Innerhalb eines Vergabeverfahrens haben lediglich die Bewerber die Möglichkeit ein Grundstück zu erwerben, die in der jeweiligen Interessentenliste eingetragen sind. Die Listenplätze sind nicht übertragbar.

Bauwillige, die bereits ein Grundstück von der Stadt Peine erworben haben, können sich erst nach Ablauf der Selbstnutzungsfrist (5 Jahre nach Erstbezug) wieder neu in die Interessentenlisten eintragen lassen. Gleiches gilt für Ehe- und Lebenspartner. Ausgenommen sind zum Zeitpunkt der Eintragung volljährige Kinder.

Wie lange kann ich mich vormerken lassen?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich in die Interessentenlisten für Peine und alle dazugehörigen Ortschaften für die Dauer von 3 Jahren eintragen zu lassen. Die Orte sind im Vormerkbogen abschließend aufgeführt.

Eine Ergänzung Ihrer Einträge ist jederzeit möglich. Ihre Ergänzungswünsche teilen Sie bitte ebenfalls in dem Vormerkbogen mit.  Eine Verlängerung der bestehenden Einträge erfolgt bei einer Ergänzung nur, wenn die Eintragungsfrist im Jahr der Ergänzung endet.

Nach Fristablauf werden Ihre Einträge automatisch gelöscht. Sie können Ihre Einträge  maximal zweimal verlängern. Bitte beachten Sie, dass
a) Sie uns Ihren Verlängerungswunsch 4 bis 6 Wochen vor Ende der jeweiligen Eintragungsfrist per E-Mail mitteilen. Neueinträge nach Fristablauf/Löschung sind selbstverständlich möglich. Das Eintragungsdatum generiert Ihren Listenplatz.
b) eine Verlängerung deutlich vor Ablauf der Eintragungsfrist nicht möglich ist.

Wie erfolgt die Grundstücksvergabe?

Wird innerhalb Ihrer 3-Jahres-Frist mit der Vermarktung eines Baugebietes in einem der Bereiche, für den Sie vorgemerkt sind, begonnen, werden Sie zunächst automatisch informiert und auf Wunsch an der jeweiligen Grundstücksvergabe beteiligt. Die Grundstücksvergabe erfolgt somit in einem zweistufigen Verfahren (Interessenabfrage und die eigentliche Grundstücksvergabe an eingetragene Bewerber).

Sofern Sie an der Grundstücksvergabe beteiligt werden möchten und Ihre Rückmeldung zur Interessenabfrage fristgerecht bei der Stadt Peine eingegangen ist, erhalten Sie im Rahmen Ihres Listenplatzes zu gegebener Zeit die Möglichkeit, eine Grundstückswunschliste (verbindliche Erklärung) abzugeben. Der Listenplatz wird anhand des ursprünglichen Eintragungsdatums in der Interessentenliste (Eingang des Vormerkbogens bei der Stadt Peine) generiert.

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt an diejenigen Bewerber, die die verbindliche Erklärung (Grundstückswunschliste) fristgerecht eingereicht haben,

• nach Ablauf der im Baulandangebot angegebenen Frist
• in der zeitlichen Reihenfolge der Eintragungen in der Interessentenliste (Listenplatz)
• unter Berücksichtigung der Reihenfolge der angegebenen Wunschgrundstücke.

Nach Zuteilung eines Bauplatzes werden Ihre Einträge in den Interessentenlisten gelöscht.

Bewerber, die sich innerhalb der gesetzten Fristen im gesamten Vergabeverfahren (Interessenabfrage und Grundstücksvergabe) nicht oder verspätet melden,  können - auch zu einem späteren Zeitpunkt - in dem aktuellen, oder in parallellaufenden  Vergabeverfahren nicht mehr beteiligt werden. Zudem werden diese Bewerber aus sämtlichen Interessentenlisten gelöscht.

Sollten Sie kein Interesse an den angebotenen Grundstücken haben, können Sie Ihre Listeneinträge bei Bedarf verlängern - Bitte beachten Sie dabei die max. Anzahl der Verlängerungsmöglichkeiten und Ihr Löschdatum.

Sofern die verfügbaren Grundstücke bereits an vorplatzierte Bewerber vergeben werden, bleiben Ihre Interessentenlisteneinträge bis zum genannten Löschdatum bestehen!

Wie kann ich mich vormerken lassen?

Füllen Sie einfach den Vormerkbogen aus und schicken Sie diesen per E-Mail, oder Post (Anschrift: Stadt Peine, Kantstr. 5, 31224 Peine) an uns. Die Vormerkung ist unverbindlich und kostenlos.

Eine Bestätigung über die Eintragung erfolgt grundsätzlich nicht.

Bitte beachten Sie, dass gemeinschaftlich eingetragene Bewerber (ein Vordruck) auch nur zusammen 1 Grundstück erwerben können.

Sie haben Fragen zum Verfahren?

Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns einfach unter 05171/49 9411 bzw. – 9412 an.

Hinweise

Die Vormerkung in den Interessentenlisten ist eine Serviceleistung der Stadt Peine und impliziert nicht automatisch eine Baulandentwicklung in den Bereichen, für die Sie sich eintragen lassen haben.

Auf die allgemeinen Vertragsbedingungen wird verwiesen. Die Stadt Peine behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen und die hier genannten Regelungen des Vergabeverfahrens jederzeit zu ändern. Bei der Vergabe der Grundstücke sind die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens gültigen Fassungen der Vertragsbedingungen und Vergaberegelungen maßgebend. Ein Rechtsanspruch auf einen Bauplatz von der Stadt Peine besteht durch die Eintragungen in den Interessentenlisten nicht.

Stand: 09.2023

© Stadt Peine – Der Bürgermeister

Frau Breymann / Frau Schniete,

Stadt Peine
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