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Rathaus

Klimaschutzziele global bis regional

Erde / Meer / Himmel
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Globaler Klimaschutz

Planet Erde


UN-Klimakonvention 1992 in Rio de Janeiro (Brasilien)
Treibhausgase sollen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes auf einem Niveau stabilisiert werden, das dazu führt, dass sich die Ökosysteme an den Klimawandel anpassen können.


Kyoto-Protokoll 1997 in Kyoto (Japan)
Vereinbarung der Industrieländer ihre Treibhausgasemmissionen innerhalb eines Zeitraumes von 2008 bis 2012 um insgesamt mindestens 5 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Die verschiedenen Länder haben sich dabei zu unterschiedlich hohen Emmissionsreduktionen verpflichtet (Deutschland = 21 %). Mehr als 190 Staaten haben die Vereinbarung ratifiziert, mit Ausnahme von den USA und China.
Damit soll erreicht werden, die globale Klimaerwärmung auf einen Anstieg von durchschnittlich 2 ° C zu begrenzen.


Verlängerung Kyoto-Protokoll 2012 in Doha (Katar)
Das Kyoto-Protokoll wird bis 2020 verlängert.
Bis 2015 soll ein neues Abkommen verhandelt werden, in dem sich nicht nur Industrie-, sondern auch Entwicklungsländer verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. 2020 soll es in Kraft treten.


Klimagipfel in Lima Dezember 2014
Grundzüge eines neuen Klimaschutzabkommens wurden verabschiedet, das Ende 2015 in Paris beschlossen werden und 2020 in Kraft treten soll. Das neue Abkommen soll erstmals alle Staaten umfassen (zuletzt haben sich weniger als 40 Staaten dem bisherigen Abkommen, dem Kyoto-Protokoll, angeschlossen).

Klimagipfel in Paris Ende 2015
Alle 195 Mitgliedsstaaten haben sich erstmals auf konkrete Klimaschutzziele geeinigt. Wesentliche Eckpunkte sind:

Die Erderwärmung soll im Vergleich zur vorindustriellen Zeit deutlich unter 2 ° C , wenn möglich auf 1,5 ° C begrenzt werden.

In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts sollen die Netto-Treibhausgasemmissionen auf Null reduziert werden. Dies soll durch ein Gleichgewicht zwischen dem menschengemachten Ausstoß an Treibhausgasen und der Bindung von CO2 durch "Senken" (u.a. Wälder, unterirdische Kohlenstoffspeicher) erreicht werden.

Die freiwilligen Klimaziele der Staaten reichen nicht aus, so dass die Klimaziele ab 2023 alle 5 Jahre überprüft und verschärft werden sollen.

Jedes Land soll CO2-Bilanzberichte vorlegen. Dabei werden die unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Länder berücksichtigt.

Die Industriestaaten haben sich verpflichtet, ab 2020 jährlich 100 Mrd. Dollar an arme Staaten zur Finanzierung von Maßnahmen der Emissionsminderung und zur Anpassung an den Klimawandel zu zahlen.

 
 

Klimaschutz in der Europäischen Union (EU)

Europaflagge

Der Europäische Rat hat im Oktober 2014 die Fortschreibung der Klimaschutzziele bis zum Jahr 2020 und 2030 beschlossen.

Vereinbarungen bis 2020

Nach den sogenannten 20-20-20-Zielen haben sich die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 2020 bezogen auf die Werte von 1990

  • ihre Treibhausgase um mindestens 20 % zu reduzieren
  • die Energieeffizienz (= Energieeinsparungen) um 20 % zu steigern
  • und den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch um 20 % zu steigern.


Die Werte beziehen sich auf die EU insgesamt, so dass nationale Werte abweichen können.

Vereinbarungen bis 2030

Die wesentlichen Vereinbarungen bis zum Jahr 2030 sind bezogen auf die Werte von 1990

  • Reduzierung der Treibhausgase in der EU um mindestens 40 %
  • Anstreben eines Energieeffizienzzieles von mindestens 27 %, das in 2020 überprüft und ggf. auf 30 % erhöht werden soll
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 27 %.


Klimaschutz in Deutschland

Reichstag mit Flaggen

Klimaschutz in Deutschland

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Klimaschutzziele der Bundesregierung

Energieverbrauch und Energieeffizienz

  • Reduzierung des Primärenergieverbrauchs bis 2020 um 20 % und bis 2050 um 50 %
  • Reduzierung des Stromverbrauchs bis 2020 um 10 % und bis 2050 um 25 %
  • Reduzierung des Wärmebedarfs bis 2020 um 20 %
  • Reduzierung des Primärenergiebedarfs bis 2050 um 80 %

jeweils gegenüber dem Basisjahr 2008

  • Reduzierung des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor bis 2020 um 10 % und bis 2050 um 40%

gegenüber dem Basisjahr 2005

Ausbau erneuerbarer Energien

  • Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 auf 18 %, bis 2030 auf 30 %, bis 2040 auf 45 % und bis 2050 auf 60 %
  • Kontinuierliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 % (bis 2025 mindestens 40 bis 45 %, bis 2035 mindestens 55 bis 60 %)
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch bis 2020 auf 14 %
  • Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich bis 2020 auf mindestens 10 % steigern



jeweils gegenüber dem Basisjahr 1990

 
 
 
 
 
 

Klimaschutz Stadt Peine

Rathaus Stadt Peine

Die Stadt Peine plant für das Jahr 2016 mit Beteiligung kommunaler Akteure und Akteursgruppen mit spezifischer Relevanz ein Klimaschutzkonzept zu erstellen.

Mit dem Konzept soll der begonnene Prozess zur Entwicklung einer strategisch angelegten Klimaschutzpolitik bei der Stadt Peine fortgesetzt und die bereits
begonnenen Klimaschutzaktivitäten der Stadt Peine unterstützt bzw. teilweise wiederbelebt werden.

Im Rahmen dieses Prozesses werden auch konkrete Klimaschutzziele für die Stadt Peine entwickelt. Konkrete Informationen zu den Klimaschutzzielen der Stadt Peine finden Sie unter der Rubrik Klimaschutzkonzept Stadt Peine.

Stadt Peine
Hochbau

Kantstr. 5
31224 Peine
05171/49-9475
05171/49-7475

Rathaus (Tel. 05171/490)

Mo., Di., Do. 8 - 15.30 Uhr
Mi. 8 - 17 Uhr
Fr. 8 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie unter "Bürgerservice".