Der Verwaltungsausschuss der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 die
Erneute Öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes Nr. 11 „Westlich Lindenbergstraße“ -Rosenthal-, beschlossen.
Der Geltungsbereich ist der nachstehenden Planskizze zu entnehmen.
Ziel der Planungen ist die bedarfsgerechte Entwicklung von Wohnbauflächen in der Ortschaft Rosenthal und deren planungsrechtliche Absicherung.
Als umweltbezogene Informationen liegen vor:
- zwei Umweltberichte zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Orts-/Landschaftsbild, Kultur und Sachgüter
Weiterhin sind umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten oder Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar:
- landwirtschaftliche Emissionen und Immissionen
- Immissionsbelastung durch Verkehrslärm
- Artenschutz
- Waldabstand und ökologische Funktion
- Bodenschutz
- Baugrund - Schadstoffbelastung
- Kampfmittel
- Niederschlagswasserbewirtschaftung
- Eingriffskompensation
Folgende Planungsunterlagen können Sie hier einsehen:
- Bebauungsplan
- Bebauungsentwurf
- Abgrenzung
- Planzeichenerklärung
- Textliche Festsetzung
- Begründung
- Baugrund Schadstoffuntersuchung Bericht
- Artenschutz
- Schalltechnisches Gutachten
Folgende Stellungnahmen finden Sie hier:
- Nds Forstamt Wolfenbüttel 1
- Nds Forstamt Wolfenbüttel 2
- LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst
- LBEG
- Stadtentwässerung Peine
- Landkreis Peine
- Landwirtschaftskammer
- Nds Landvolk Braunschweiger Land
Die Bürgerinnen und Bürger werden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
08.11.2022 bis 09.12.2022 (einschließlich)
öffentlich unterrichtet.
Zusätzlich können die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist innerhalb der Dienstzeiten im Flur des 5. Stockes des Rathauses, Kantstraße 5 während der Dienstzeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per E-Mail abgegeben werden. Zusätzlich können Stellungnahmen zur Niederschrift nach vorheriger Terminvereinbarung abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der oben genannten Bauleitpläne mit Begründungen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, unter https://www.peine.de/de/rathaus/bauen_wohnen_umwelt/stadtplanung/bauleitplanung.php (alternativ zu erreichen über eine Verlinkung auf der Startseite der Homepage der Stadt Peine https://www.peine.de/de/ unter „Stadt Peine aktuell“) auszulegen.