Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen
Eulenpfad

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Rat der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172
„Kleine Schützenstraße/Schützenplatz/Schützenstraße/Am Werderpark (Schützenhof)“ -Peine- beschlossen und führt eine

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

durch.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich ist der nachstehenden Planskizze zu entnehmen.

BPlan 172

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer mischgenutzten Neubebauung, deren Schwerpunkt eine Pflege- und Betreuungseinrichtung für Senioren sein soll, bestehend aus rund 125 Pflegeplätze (ca. 100 Plätze im Altenpflegeheim und ca. 25 Tagespflegeplätze) sowie etwa 50 Wohnungen für betreute Wohnformen. Zusätzlich sollen gewerbliche Nutzungen in Verbindung mit dem Altenpflegeheim integriert werden.

Die Unterlagen dazu können Sie hier wie folgt einsehen:

Geltungsbereich
Ziele und Zwecke
Lageplan und Ansichten

Die Bürgerinnen und Bürger werden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit

vom 06.02.2023 bis 20.02.2023 (einschließlich)

öffentlich unterrichtet.

Nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Entwürfe für die Dauer der Auslegungszeit über die Schaltfläche „Auslegung Bauleitpläne“ auf der Startseite oder direkt über die Verlinkung (www.peine.de/de/rathaus/bauen_wohnen_umwelt/stadtplanung/bauleitplanung.php) auf der Startseite der Homepage der Stadt Peine (alternativ zu erreichen über eine Verlinkung auf der Startseite der Homepage der Stadt Peine (www.peine.de) unter „Stadt Peine aktuell“) verlinkt. Im Hochbauamt der Stadt Peine, Kantstraße 5, Abteilung Stadtplanung, 5. Stock, Flur, können die Auslegungsunterlagen während der Dienstzeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr eingesehen werden.

Mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erhält jede Person die Gelegenheit, sich vor der Weiterführung des Planverfahrens über die allgemeinen Ziele zu informieren und zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch E-Mail abgegeben werden. Zusätzlich können Stellungnahmen zur Niederschrift nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05171/49-9447 abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

(c) Stadt Peine - Der Bürgermeister