Aufgabe der Dorfentwicklung ist es, die ländlichen Siedlungen in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten, neuen funktionalen Anforderungen anzupassen und in die Landschaft einzubinden. Voraussetzung für ein aktives Geschehen im Rahmen der Dorfentwicklung ist, dass die Dorfregion in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen wurde und ein anerkannter Dorfentwicklungsplan vorliegt. In den Dörfern des Dorfentwicklungsprogramms werden Planungen, Betreuungen und Maßnahmen bezuschusst, die umfangreiche private und öffentliche Erneuerungsvorhaben initiieren. Darüber hinaus werden viele Vorhaben angestoßen und auf den Weg gebracht, die auf der eher ideellen Ebene einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Lebens auf dem Lande leisten. Aktivierende Beteiligung und Einbindung der Betroffenen in den Planungsprozess bewirken ein hohes Maß an Identifikation und Nachhaltigkeit. Engagierte Planer und Verwaltung sowie eine motivierte Dorfbevölkerung sorgen so regelmäßig für eine erfolgreiche Umsetzung von Ideen und Initiativen.
Eine umfassende Dorfentwicklungsplanung mit intensiver Bürgerbeteiligung, die fachliche Betreuung der Antragsteller und die Förderung investiver Maßnahmen sind die bewährten Instrumente in Niedersachsen. Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller in den Dörfern, die in die Dorfentwicklungsprogramme des Landes Niedersachsen aufgenommen worden sind.
Weiterführende Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier sowie unter der Kategorie: Dorfentwicklung "Kanal-Fuhse-Region-West".
Anfang des Jahres 2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Kanal-Fuhse-Region-West unter dem Namen "Dorfregion Peine-West" in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.
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Berkum ist seit 2007 in das Dorferneuerungsförderprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen.
Dungelbeck ist seit 2003 in das Dorferneuerungsförderprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen.
Eine vom Amtshof Eicklingen durchgeführte Studie soll zur Entscheidungsfindung für die Auswahl eines geeigneten Förderprogramms dienen.
Teil 1
Ergebnisbericht mit Darstellung der Rahmenbedingungen und Einordnung der teilnehmenden Ortschaften
Teil 2
Detaillierter Untersuchungsbericht für die Ortschaft Vöhrum
Mo. 8 - 15:30 Uhr
Di., Do, Fr. 8 - 12 Uhr
Mit. 8 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie unter "Bürgerservice".