Flächennutzungsplan der Stadt Peine
Flächennutzungsplan
- "Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt." (§ 5 Absatz 1, Satz 1 BauGB).
- Die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung wird im Flächennutzungsplan der Stadt Peine und dem dazu gehörigen Erläuterungsbericht anhand allgemeiner Leitvorstellungen und von Strukturkonzepten zu Natur und Landschaft, Wirtschaft, Bevölkerung und Wohnungsbau, öffentlichen Einrichtungen und Anlagen sowie Verkehr und technischer Infrastruktur und anhand von Ortsentwicklungskonzepten dargestellt.
- Der Flächennutzungsplan dient in erster Linie zur Vorbereitung der Entwicklung von Bebauungsplänen (§8 Absatz 2 BauGB).
- Er stellt eine Bindung für die beteiligten Träger öffentlicher Belange dar (§7 BauGB).
- Er begründet ein Vorkaufsrecht für Wohnbauflächen (§ 24 Absatz 1 BauGB).
- Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes haben zudem eine Bedeutung für die Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Absatz 3 BauGB).