Allgemeine Beschreibung
Das knapp 14.000 m² große
Projektgebiet des B-Plans 69, 2. Änd. („Goltzplatz“ / Kammerwiesen), liegt im
Nordwesten der Stadt Peine. Begrenzt wird die Fläche im Osten durch die
Sundernstraße und im Süden durch die Spiegelbergstraße. Im Norden schließen
sich Sportanlagen und das Gelände der Stadtgärtnerei an. Direkt im Westen liegt
die Fuhseniederung (Kammerwiesen).
Das Projektgebiet ist zweigeteilt. Der ca.
7.750 m² große Nordteil umfasst eine brachliegende Sportanlage und ein ungenutztes
Grundstück auf dem sich ein ehemaliges Jugendfreizeitheim befand, welches vor
Beginn der Sanierungsmaßnahme abgerissen worden ist. Der Südteil (ca. 6.000 m²)
gliedert sich in Parkplatzflächen mit Zufahrtsweg, eine Freifläche mit
Grasbewuchs und Baumbestand.
Im Nordteil liegt eine schädliche Bodenverunreinigung vor, die auf Verunreinigungen durch Dioxine und Furane (PCDD/PCDF) zurückzuführen ist. Die Verunreinigungen sind an Kieselrot führende Auffüllungen gebunden. Die Kieselrot haltigen Schichten haben eine durchschnittliche Mächtigkeit von etwa 0,6 m und treten auf einer Fläche von ca. 6.000 m² auf. Eine Beeinträchtigung des Grundwassers besteht jedoch nicht. Kleinräumige Bereiche wurden bereits im Vorfeld saniert.
Vorhaben
Um das Projektgebiet in
eine nachhaltige Folgenutzung zu übergeben, wird eine Sanierung der schädlichen
Bodenveränderung und Bodenverunreinigungen durchgeführt. Die verunreinigten
Auffüllungen werden unter fachgutachterlicher Begleitung bis zur Basis
ausgekoffert und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung zugeführt. Im
Anschluss werden die Aushubbereiche unter Berücksichtigung des
Vorsorgegedankens mit einem sauberen Sand-/Kiesmaterial (Naturstein) wieder
verfüllt.
Durch diese Vorgehensweise können die vorliegenden Bodenverunreinigungen vollständig beseitigt und damit die betroffenen Flächen einer nachhaltigen Nutzung zugeführt werden.
Die Sanierungsmaßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Niedersachsens – Regionenkategorie Stärker entwickelte Region (SER) gefördert. Die Förderhöhe beläuft sich auf einen Betrag von bis zu rund 561.000 €.