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Rathaus

Eheschließung


Das Trauzimmer im Rathaus der Stadt Peine:

Das Trauzimmer in der Woltorfer Str. 77 C

 
 

Anmeldung zur Eheschließung

 
 

Was Sie für die Anmeldung im Standesamt benötigen

Bevor eine Eheschließung durchgeführt werden kann, sind personenstandsrelevante Angaben zu prüfen. Was Sie in jedem Fall dem Standesamt vorlegen müssen können Sie den folgenden Bereichen entnehmen. Neben den dort genannten Unterlagen kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Beide Partner ledig, deutsch, keine Kinder

Sie benötigen:

  • jeweils eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes)
  • gültiger Personalausweis oder Pass
  • bei Wohnsitz außerhalb der Stadt Peine eine erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes/Bürgerbüros Ihres Wohnortes

Ein oder beide Partner sind geschieden

Sie benötigen:

  • jeweils eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes)
  • gültiger Personalausweis oder Pass
  • bei Wohnsitz außerhalb der Stadt Peine eine erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes/Bürgerbüros Ihres Wohnortes
  • eine Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Mit Kind(ern)

Sie benötigen zusätzlich zu den anderen Unterlagen:

eine Geburtsurkunde aller gemeinsamer Kinder

Bei einer erfolgten Namensänderung

Sofern bereits einmal ein Name eines Partners geändert wurde, benötigen Sie zusätzlich zu den anderen Unterlagen:

  • eine Bescheinigung über die Namensänderung

Spätaussiedler/Vertriebene

Sie benötigen zusätzlich zu den anderen Unterlagen:

  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit, z. B. Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung und Registrierschein
  • Geburtsurkunde im Original und einer Übersetzung in die deutsche Sprache nach ISO-Norm R9
  • Bescheinigung über eine erfolgte Namensänderung nach § 94 BVFG

Ein oder beide Partner besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit

Bei Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung werden zusätzliche Unterlagen benötigt; das Erfordernis richtet sich nach dem Heimatrecht des jeweiligen ausländischen Partners. BItte kontaktieren Sie in diesen Fällen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes.

 
 

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Am 28.07.2017 ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Somit können seit dem 1. Oktober auch Menschen gleichen Geschlechts eine Ehe begründen. Die bisher dafür vorgesehene Lebenspartnerschaft kann ab diesem Stichtag nicht mehr eingegangen werden.

Bestehende Lebenspartnerschaften sind nicht berührt, können aber auf Wunsch der Lebenspartner/innen in eine Ehe umgewandelt werden. Für die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe müssen die Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen folgendes beachten:

Zunächst ist die zeremonielle Umwandlung beim Standesamt des Wohnsitzes eines Lebenspartners anzumelden. Dies können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin vornehmen.

Für die Anmeldung werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunden (oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister), sofern Sie nicht in Peine geboren sind
  • Lebenspartnerschaftsurkunde, sofern die Lebenspartnerschaft nicht in Peine begründet wurde
  • Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass)
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde (erhältlich im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro), sofern Sie in Peine nicht mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind

Bei der Umwandlung handelt es sich um eine Trauzeremonie, bei der erneut das „Ja-Wort“ abgenommen wird. Wenn Sie die Umwandlung der Lebenspartnerschaft nicht im Trauzimmer, sondern am Schreibtisch wünschen, weisen Sie bitte bei der Anmeldung darauf hin. Soweit die Umwandlung der Lebenspartnerschaft innerhalb der Diensträume während der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes Peine erfolgen soll, ist dies gebührenfrei.

Beachten Sie bitte, dass das Datum der Eheurkunde nicht rückdatiert wird. Für die Rechte und Pflichten, die sich aus einer Ehe ergeben, ist jedoch der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.

Ein bereits vorhandener gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname wird bei Umwandlung als Ehename in das Register übernommen. Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Familiennamen, können Sie bei Eingehung der Ehe einen Ehenamen bestimmen.

Die Standesbeamtinnen der Stadt Peine beraten Sie gern persönlich, am Telefon (05171/49-9361) oder auch per E-Mail brgrbrstdt-pnd zu allen Anliegen rund um die Eheschließung.

Wichtige Informationen für Ihre Trauung im Rathaus finden Sie hier.

Wichtige Informationen für Ihre Trauung in der Woltorfer Str. 77 C finden Sie hier.

Hier melden Sie sich zur Eheschließung an
Hier melden Sie sich zur Eheschließung an
(c) Stadt Peine - Der Bürgermeister