Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind die
• Todesbescheinigung des Arztes
• bei ledigen Verstorbenen:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
• bei verheirateten Verstorbenen:
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister
• bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen:
- ebenfalls Eheurkunde mit Eintrag der Scheidung bzw. Tod des Ehegatten oder
Eheurkunde mit Eintrag der Scheidung bzw. Tod des Ehegatten oder beglaubigte
Abschrift aus dem Eheregister
• bei Ehen, bei denen der Ehepartner für tot erklärt worden ist und die Todeserklärung
nicht in die Heiratsurkunde aufgenommen ist
- zusätzlich der Beschluss über die Todeserklärung mit Vermerk über die Rechtskraft
sowie
• der Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
• bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung in die deutsche Sprache
vorzulegen.
War der Verstorbene nicht in Peine gemeldet, muss außerdem der noch gültige Personalausweis oder eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Mo. und Do. 8 - 16 Uhr
Di. 10 - 16 Uhr
Mi. 8 - 18 Uhr
Fr. 8 - 12 Uhr
1.
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