Sofern Sie mit Hauptwohnung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Peine gemeldet sind, können Sie durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Peine die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Es gibt ein sogenanntes einfaches Führungszeugnis und ein erweitertes Führungszeugnis, welche sich jeweils in folgende Belegarten unterteilen:
• Auskunft an eine private Stelle (Belegart "N"). Dieses Führungszeugnis wird direkt zu Ihnen nach Hause geschickt.
• Auskunft an eine Behörde (Belegart "O"). Dieses Führungszeugnis wird direkt an die von Ihnen angegebene Behörde geschickt.
Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck anzugeben.
Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 10 Tagen zu rechnen. Die Anträge werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn bearbeitet. Sofern der/die Antragsteller/in die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt, ist aufgrund der Abfrage des Strafregisters des Herkunftsmitgliedstaates mit einer verlängerten Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Weitere Informationen zu Führungszeugnissen erhalten Sie hier.
Mitzubringende Unterlagen:
• Personalausweise oder Pass
• schriftliche Aufforderung und Bestätigung der Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZRG (nur bei erweitertem Führungszeugnis)
Gebühren:
• Die Gebühr in Höhe von 13,00 € muss bei der Antragstellung entrichtet werden.