Steuerpflichtig ist nach § 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Peine in der aktuell gültigen Fassung, wer einen Hund in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Jeder Hund ist nach § 8 der Hundesteuersatzung binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug anzumelden.
Die Steuer beträgt jährlich:
- 96,00 € für einen Hund
- 144,00 € für den zweiten Hund
- 168,00 € für jeden weiteren Hund
Mit der Anmeldung erhalten Sie Ihre Hundesteuermarke.
Sollte Ihr Hund diese Marke verloren haben, so erhalten Sie gegen eine geringe Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,00 € eine Ersatzmarke.
Nach § 5 der Hundesteuersatzung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer.
Hier können Sie sich folgende Formulare als pdf-Datei herunterladen:
- Basis-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung Hundesteuer)
- Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer
Mo. und Do. 8 - 16 Uhr
Di. 10 - 16 Uhr
Mi. 8 - 18 Uhr
Fr. 8 - 12 Uhr
1.
Sa. im Monat 10 - 13 Uhr