Bei der Stadt Peine ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt dauerhaft eine Stelle als
innerhalb der Abteilung „Stadtplanung“ des Amtes „Hochbau“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,0 Std. zu besetzen. Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 11 TVöD.
Die Stadt Peine ist eine selbstständige Stadt mit rund 51.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Peine liegt zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Oberzentrum Braunschweig und ist verkehrsgünstig an die Bundesautobahn 2 und das Streckennetz der Deutschen Bahn (Braunschweig–Peine–Hannover) angeschlossen. Das Peiner Rathaus befindet sich nahe des Bahnhofes und der Innenstadt. In Peine ist vielfältige Industrie sowie konzentriertes Handels- und Dienstleistungsgewerbe angesiedelt. Im Kern der Stadt rundet der historische Marktplatz das innerstädtische Gesamtbild ab.
Der Abteilung Stadtplanung im Amt Hochbau obliegt die Durchführung von Planungen zur Stadtentwicklung für das Stadtgebiet Peine und die zu ihr gehörenden 14 Ortschaften. Insbesondere obliegt der Abteilung Stadtplanung die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, örtlichen Gestaltungssatzungen, städtebaulichen Sanierungsplanungen sowie informellen Planungen, wie z. B. Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Einzelhandelsentwicklungskonzept, Dorfentwicklungsplanung und Wohnraumversorgungskonzept. Die Abteilung besteht grds. aus neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Abteilungsleitung.
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Erarbeitung von gemeindlichen Bauleitplanungen für alle Gebietskategorien der BauNVO
- Koordination freiberuflich Tätiger bei der Erstellung von Bebauungsplänen, einschließlich der Erstellung und Einbringung von Vorlagen zur politischen Beratung
- Erarbeitung städtebaulicher Entwürfe
- Bearbeitung von städtebaulichen Einzelprojekten sowie Entwürfe städtebaulicher Details
- Verfassen von rechtssicheren planungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen der Ämterbeteiligung bei Genehmigungsverfahren
- Beratung von Ämtern und Bürgern/Bürgerinnen
- Mitwirkung bei strategischen Planungen wie: städtebauliche Konzepte (Wohnraumversorgung, Leerstandskataster, Dorfentwicklungsplanung, Stadtentwicklungskonzepte)
- Fachliche Begleitung/Koordinierung/Umsetzungsbegleitung (intern und extern) der vorgenannten Konzepte
- Erarbeitung/Änderung von Satzungen wie z.B.: Sanierungssatzungen, Gestaltungssatzung, Satzung für Werbeanlagen
- Fachliche Begleitung (intern und extern) der vorgenannten Satzungen
- Koordinierung und fachliche Begleitung von städtebaulichen Planungswettbewerben
Einstellungsvoraussetzungen sind:- Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Stadt- und Regionalplanung, Städtebau, Stadtentwicklung, Urbanistik, Geographie, Stadtplanung oder Raumordnung
- Besitz einer gültigen PKW-Fahrerlaubnis
Mitbringen sollten Sie:- Fachkenntnisse im öffentlichen Bau- und Planungsrecht
- Erfahrungen in der selbständigen Erarbeitung von Bauleitplänen sowie in der Verfahrensdurchführung in allen Verfahrensschritten nach BauGB
- Sicheres Auftreten und gute Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
- Gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift
- Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den Office-Anwendungen (Outlook, Word, Excel)
Für Ihre Bewerbung vorteilhaft sind:- Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit CAD (AutoCAD/Stadtcad) und GIS
- Erfahrungen in der kommunalen Stadtplanung
Wir bieten Ihnen: - Ein gutes Betriebsklima
- Ein großes, vielseitiges und interessantes Aufgabenspektrum
- Einen konjunkturunabhängigen Arbeitsplatz
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (Gleitzeit, alternierende Telearbeit, Homeoffice)
- Eine unbefristete Einstellung in Vollzeit
- Tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge (VBL) für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet.
Die Stadt Peine verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung der Geschlechter und strebt an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz i. S. d. Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Für diese Stelle liegt im Sinne des NGG eine Überrepräsentanz von Frauen vor, daher werden besonders Bewerbungen von Menschen anderer Geschlechter begrüßt.
Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Prüfungszeugnis und Abschlussurkunde des Studiums, Arbeitszeugnisse, Kopie des Führerscheins) richten Sie bitte unter Angabe der Ausschreibungsziffer
6512 bis zum
30.09.2023 an die Stadt Peine, Abteilung Personal, Kantstr. 5, 31224 Peine oder an stephanie.axmann@stadt-peine.de. Bei einer Übersendung der Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Wege reichen Sie die Unterlagen bitte
in einer PDF-Datei ein. Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Axmann (Tel. 05171/49-9278). Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Okon (Tel. 05171/49-9447) zur Verfügung.