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Eulenpfad

Bestimmungen für das Peiner Freischießen

in der Fassung vom 14. Mai 1990
mit redaktionellen Änderungen vom 5. Mai 1998
(Grundlage: 1923 und 04.06.1949)


1. Das Peiner Freischießen findet jeweils am 1. Wochenende im Juli statt.

2. Grundsätzliches:

a) Vor jedem Auszug melden die Korporationen dem Adjutanten des 1. Zuges, daß sie zur Stelle sind.
b) Am Sonntag (15.00 Uhr) meldet der Adjutant der Königskorporation dem Bürgermeister die Vollzähligkeit der Korporationen.
c) Am Montagmorgen (11.00 Uhr) meldet der Adjutant des 1. Zuges den Schaffern, daß alle Korporationen angetreten sind.
d) Am Montag (14.30 Uhr) meldet der Adjutant des Corps der Bürgersöhne dem Bürgermeister die Vollzähligkeit der Korporationen.
e) Am Dienstag (21.45 Uhr) meldet der Adjutant des 1. Zuges den Schaffern, daß alle Korporationen zur Stelle sind.
f) Bei jedem Fahnenein- und ausmarsch sowie beim Abholen der Könige vom neuen Rathaus ist von allen Korporationen der Präsentiermarsch zu spielen.
g) Es ist nicht gestattet, daß Damen außer in Spielmanns- und Musikzügen an den Ausmärschen teilnehmen.

3. Am Vorabend des Freischießens melden sich sämtliche Musikkapellen in der Zeit von 19.45 Uhr bis 20.30 Uhr bei den Schaffern auf dem Marktplatz. Die Führer der Korporationen sind für rechtzeitiges Eintreffen verantwortlich.

4. Am Sonntagmorgen um 10.45 Uhr werden die Fahnen durch die Fahnenabordnungen (Fahnenträger und je Korporation insgesamt zwei Begleiter) vom neuen Rathaus -Westseite Werderpark- zum Markplatz überführt unter Vorantritt der vereinigten Spielmannszüge. Verantwortlich ist der TSV "Bildung". Kommando ebenfalls TSV "Bildung".

5. Auf dem Marktplatz beginnt ca. 11.00 Uhr das Konzert der Korporationskapellen (je nach Festlegung der Korporationen in der Schaffersitzung).

6. Sämtliche Korporationen stehen am Sonntag und Montag um 15.00 Uhr mit ihren Königen auf dem Marktplatz. Die erste Korporation (Schützengilde) nimmt auf der Regenrinne hinter der Baumreihe Aufstellung.

Die Korporationen stellen sich wie in den Vorjahren so auf, daß sie mit den Kapellen auf der Seite der Markt-Apotheke stehen.

Nach dem Vorbeimarsch stehen die Korporationen wieder wie in den Vorjahren mit der Musik auf der anderen Seite des Marktplatzes (Volksbank).

7. Am Montagmorgen, 11.00 Uhr, stehen die Korporationen auf der Kantstraße nördlich des Schützenplatzes. Der Hauptmann des ersten Zuges ist für das ordnungsgemäße Einbringen der Fahnen in das alte Rathaus verantwortlich. Die übrigen Korporationen verharren so lange auf dem Marktplatz, bis die Fahnen-Rotten wieder eingetreten sind.

8. Montag, 14.00 Uhr, trifft sich der Rat der Stadt Peine unter Führung des Bürgermeisters mit den fünf Königen, den Schaffern, den Hauptleuten und Adjutanten im großen Sitzungssaal des neuen Rathauses zur Eintragung der Könige in das Goldene Buch der Stadt Peine. Alle Korporationen stehen p ü n k t l i c h 14.30 Uhr vor dem neuen Rathaus -Westseite Werderpark-, Spitze in Richtung der Post (Aufstellung in der Reihenfolge des Abmarsches gemäß Reihenfolge). Die Könige werden von den Korporationen vom neuen Rathaus zum alten Rathaus geleitet. Abmarsch über den Fußweg, wobei Könige jeweils eintreten. Vorbeimarsch am alten Rathaus wie am Sonntag, Reihenfolge der Korporationen - siehe besondere Aufstellung.

9. Am Montag, 18.15 Uhr, Königsproklamation auf dem Marktplatz. Vor der Königsproklamation wird der Herr Bürgermeister oder sein Beauftragter den Königs-Kandidaten und den Hauptmann der jeweiligen Korporation auf Ehre und Gewissen fragen, ob der Kandidat seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Der Bürgerkönigs-Kandidat ist außerdem zu fragen, ob er Bürger der Stadt Peine ist. Anschließend Presseunterrichtung im Ratskeller.

10. Sofern keine anderen Absprachen stattfinden, treffen sich die neuen Könige um 21.30 Uhr im Ratskeller zum Abmarsch zur Proklamation bei ihren Korporationen durch den Bürgermeister der Stadt Peine bzw. seine/n Beauftragte/n.

11. Am Dienstag, 21.45 Uhr -Königseinzug-, stehen die Korporationen auf der Kantstraße / Spitze Schützenhaus.

12. Beendigung des Freischießens durch den Bürgermeister vom Podium vor dem alten Rathaus. Der Bürgermeister nimmt die Fahnen der Korporationen in die Obhut der Stadt (nach der Rede).

Die Korporationen verbleiben so lange auf dem Marktplatz, bis die Fahnenabordnungen wieder eingetreten sind. Abmarschiert wird in der Reihenfolge des Einzuges, ausgenommen das Corps der Bürgersöhne, das als 4. Korporation abrücken darf.

13. Das Königsschießen auf die Bürger-König-Scheibe findet auf dem Sundern-Schießstand statt. Es sind folgende Schießzeiten festgelegt:
Sonnabend (letzter im Juni) von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Sonntag (letzter im Juni) von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Die Zeiten für das Ausschießen der anderen vier Könige bestimmen die Korporationen selbst.

14. Die Hauptleute der Korporationen sind für die genaue zeitliche Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich, anderenfalls sie eine von den Schaffern festzusetzende Strafe an die Schafferkasse zu zahlen haben.

15. Von den Korporationskapellen sind am Sonnabendnachmittag laut Sonderplan Ständchen zu bringen.

Die Bürgerschaffer
gez. Rademann
gez. Scheffler

Der Bürgermeister
gez. Heinze