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Eulenpfad

Die Aufgabe des Verwaltungsausschusses

Im Gegensatz zu den Fachausschüsse nimmt der Verwaltungsausschuss eine besondere Stellung ein. Neben dem Rat ist er das zweite Organ der Gemeinde, dem bestimmte Aufgaben zur eigenen Entscheidung zugewiesen sind.

Seine Hauptaufgabe ist es, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Dazu liegen in den meisten Fällen bereits Empfehlungen der Fachausschüsse und/oder Ortsräte vor. In eigener Zuständigkeit beschließt er über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Rates bedürfen und nicht der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister obliegen. Darüber hinaus entscheidet er u. a. über die Zulässigkeit von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren sowie über die Erledigung von Anregungen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern.

Der Verwaltungsausschuss setzt sich in der Stadt Peine zusammen aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, den Beigeordneten, die aus der Mitte des Rates bestimmt werden, und den Grundmandatsinhabern. Zwei der Beigeordneten sind Vertreter des Bürgermeisters und führen die Bezeichnung " stellv. Bürgermeister". Dem Verwaltungsausschuss gehören außerdem die Dezernenten I und II (Zeitbeamte) als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an.

Der Verwaltungsausschuss tritt in Peine grundsätzlich montags zusammen. Seine Zusammenkünfte sind nichtöffentlich. Die Einwohnerschaft wird jedoch durch die Presse über bedeutsame Beschlüsse unterrichtet.

© Stadt Peine – Der Bürgermeister