Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen
Eulenpfad

Die Aufgaben des Verwaltungsausschusses

Im Gegensatz zu den Fachausschüssen nimmt der Verwaltungsausschuss eine besondere Stellung ein. Neben dem Rat ist er das zweite Organ der Gemeinde, dem bestimmte Aufgaben zur eigenen Entscheidung zugewiesen sind.

Seine Hauptaufgabe ist es, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Dazu liegen in den meisten Fällen bereits Empfehlungen der Fachausschüsse und/oder Ortsräte vor. In eigener Zuständigkeit beschließt er über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Rates bedürfen und nicht der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister obliegen. Darüber hinaus entscheidet er u. a. über die Zulässigkeit von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren sowie über die Erledigung von Anregungen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern.

Der Verwaltungsausschuss setzt sich in der Stadt Peine zusammen aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, den Beigeordneten, die aus der Mitte des Rates bestimmt werden, und den Grundmandatsinhabern. Drei der Beigeordneten sind Vertreter des Bürgermeisters und führen die Bezeichnung " stellv. Bürgermeister". Dem Verwaltungsausschuss gehören außerdem die Dezernenten I und II (Zeitbeamte) als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an.

Der Verwaltungsausschuss tritt in Peine grundsätzlich montags zusammen. Seine Zusammenkünfte sind nichtöffentlich. Die Einwohnerschaft wird jedoch durch die Presse über bedeutsame Beschlüsse unterrichtet.

(c) Stadt Peine - Der Bürgermeister

Stadt Peine
Büro des Rates

Rathaus (Tel. 05171/490)

Mo., Di., Do. 8 - 15.30 Uhr
Mi. 8 - 17 Uhr
Fr. 8 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie unter "Bürgerservice".