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Eulenpfad

Wahlhilfe gesucht!

Rathaus

Möchten Sie aktiv an einem elementaren Bestandteil der Demokratie teilnehmen? 

Werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer für künftige Wahlen bei der Stadt Peine! Als Wahlhelferin / Wahlhelfer spielen Sie eine wichtige Rolle in dem demokratischen Prozess und tragen dazu bei, dass die Wahl reibungslos abläuft.

Warum sollten Sie ein Wahlehrenamt übernehmen? 

Ganz einfach: Sie haben die Möglichkeit hautnah dabei zu sein, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Peine ihre Stimme abgeben. Als Wahlhelferin / Wahlhelfer unterstützen Sie bei der Organisation des Wahlvorgangs, helfen bei der Ausgabe der Stimmzettel und überwachen den ordnungsgemäßen Ablauf in den Wahllokalen. 

Dabei ist die ehrenamtliche Unterstützung vieler engagierter Wahlberechtigten erforderlich. Bei der Stadt Peine werden die Wahlvorstände mit Freiwilligen, wie z. B. mit Bediensteten der Stadt Peine sowie auch anderer Behörden und mit Wahlberechtigten, die von den politischen Parteien gemeldet werden, besetzt. Zur Kommunalwahl werden über 400 Wahlhelfende und zu Europa-/Bundestags-/Landtagswahlen rund über 200 Wahlhelfende eingesetzt. 

Als Wahlhelfer / Wahlhelferin erhalten Sie zurzeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 (Barauszahlung). 

Sie haben Interesse an der Ausübung des Wahlehrenamtes?

Auch Sie können als Mitglied des Wahlvorstandes aktiv bei der Durchführung einer Wahl mitarbeiten, wenn Sie für die jeweils anstehende Wahl wahlberechtigt sind und im Gebiet der Stadt Peine (Kernstadt Peine, Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Landwehr, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum, Wendesse, Woltorf) Ihren Wohnsitz haben. 

Die Anmeldung kann jederzeit schriftlich oder online und unabhängig davon, ob in Kürze eine Wahl durchgeführt wird, erfolgen. Bitte teilen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift mit. 

Vor dem nächsten Wahltermin werden Sie, soweit noch Bedarf besteht, in den Wahlvorstand berufen. Rechtzeitig vor der Wahl werden Sie dann zu einer Wahlschulung eingeladen, in der Sie alles Wichtige über den Wahlablauf und den Aufgaben eines Wahlvorstandes erfahren. Sie benötigen also keine Vorkenntnisse, um ein Wahlehrenamt ausüben zu können.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Für Fragen zur Übernahme eines Wahlehrenamtes stehen Ihnen die Beschäftigten der Wahlzentrale der Stadt Peine unter der Telefonnummer 05171/49-9242 zur Verfügung. 

Die Beschäftigten der Wahlzentrale freuen sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit Ihnen!

Nachfolgend erhalten Sie mehr Informationen zum Wahlehrenamt:

Wie setzt sich der Wahlvorstand zusammen und welche Aufgaben fallen am Wahlsonntag an?

Ein Wahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher
  • Schriftführerin/Schriftführer
  • deren Stellvertretungen
  • mind. 2 Beisitzerinnen/Beisitzer

Der Wahlvorstand hat die Aufgabe einen ordnungsgemäßen Wahlablauf sicherzustellen und das Wahlergebnis für den jeweilig zugeordneten Wahlbezirk festzustellen.

Zu den Aufgaben gehören u.a.:

  • Entgegennahme und Überprüfung der Wahlunterlagen
  • Aufbau des Wahlraumes (z.B. Wahlkabinen, Anbringen von Schildern) und Verschließung der Wahlurnen
  • Annahme der Wahlbenachrichtigungskarten und Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses 
  • Notieren der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel 
  • Ermittlung des Wahlergebnisses nach Schließung des Wahllokals im jeweiligen Wahlbezirk

Für die Ausübung eines Wahlehrenamtes benötigen Sie keine Vorkenntnisse. 

Wann bin ich wahlberechtigt?

Um Wahlhelferin/Wahlhelfer zu werden, müssen Sie zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein. 

Die folgenden Voraussitzungen müssen für das aktive Wahlrecht erfüllt sein:

Europawahl:

  • Sie sind Deutsche/r oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
  • Sie sind am Wahltag mind. 16 Jahre alt
  • Sie leben seit mind. 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet

Bundestagswahl:

  • Sie sind Deutsche/r
  • Sie sind am Wahltag mind. 18 Jahre als
  • Sie leben seit mind. 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet

Kommunalwahl:

  • Sie sind Deutsche/r oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
  • Sie sind am Wahltag mind. 16 Jahre alt
  • Sie leben seit mind. 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet

Landtagswahl:

  • Sie sind Deutsche/r 
  • Sie sind am Wahltag mind. 18 Jahre alt
  • Sie leben seit mind. 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet 

Für alle Wahlarten gilt, dass Sie Ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben dürfen.

Wie lange bin ich im Wahllokal eingesetzt?

Alle Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. 

Dabei müssen Sie nicht die gesamte Zeit vor Ort sein. In der Regel wird die Wahlhandlung in zwei Einsatzzeiten (vormittags/nachmittags) unterteilt. Die erste Schicht beginnt um 7:30 Uhr. 

Ab 18:00 Uhr müssen alle Wahlhelfenden wieder vor Ort sein, da nun die Auszählung der Stimmzettel beginnt. Die genauen Anwesenheitszeiten müssen mit der/dem Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher vor dem Wahlsonntag abgestimmt werden.

Wann findet die nächste Wahl statt?

Klicken Sie hier, um die nächsten Wahltermine einsehen zu können.

(c) Stadt Peine - Der Bürgermeister

Kontaktdaten der Wahlzentrale

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?

Gern können Sie uns anrufen oder eine E-Mail schreiben: