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Angesichts der kommunalpolitischen Bedeutung, die die Beschlüsse des Rates für das Gemeinwesen haben, und der Vielzahl und Schwierigkeit der Aufgaben ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich. Der Rat kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse aus seiner Mitte sogenannte Fachausschüsse bilden. Abschließende Entscheidungen können diese Ausschüsse nicht treffen. In Peine gibt es zur Zeit folgende Fachausschüsse:
Der Ausschuss für Planung und öffentliche Sicherheit ist zuständig für den Bereich Planen, Bauen, Umwelt (z. B. Aufstellung von Bebauungsplänen, Erstellung von größeren Hoch- und Tiefbauten) sowie für den Bereich Verkehr, öffentliche Sicherheit und Feuerwehr (z. B. Ausweisung von verkehrsberuhigten Zonen, Erstellung eines Verkehrskonzeptes, Kennzeichnung von Fußgängerbereichen).
Der Schulausschuss ist zuständig für den Bereich Schulen (z. B. Bau oder Umbau eines Schulgebäudes oder eines Schulhofes, Schulentwicklungsplanung).
Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur und kulturelle Teilhabe ist zuständig für den Bereich Senioren, Jugend, Kultur, Sport und soziale Angelegenheiten (z. B. Bau einer Kindertagesstätte, Umbau einer kulturellen Einrichtung).
Der Ausschuss für Strukturpolitik und Wirtschaft ist zuständig für...
Der Finanzausschuss ist zuständig für die Bereiche Finanzwirtschaft (einschließlich Beteiligungen und Aufgabengebiet Vermögen und Schulden), Haushaltsrecht (z. B. Haushalt, Nachtrag) und Haushaltssicherung, Abgabenrecht (z. B. Veränderung von ansprüchen in Fällen, wo die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses gegeben ist).
Die Zusammensetzung dieser Ausschüsse entspricht den politischen Mehrheitsverhältnissen im Rat. Ihre Mitgliederzahl ist in der Geschäftsordnung geregelt. Bei der Bildung der Ausschüsse bestimmen die Fraktionen durch das sogenannte Zugreifverfahren, in welchen Ausschüssen sie den Vorsitz beanspruchen. In die Ausschüsse können neben den Ratsmitgliedern auch fachkundige Dritte berufen werden (Nichtratsmitglieder). Diese haben jedoch in der Regel kein Stimmrecht, sondern nehmen nur beratend an den Sitzungen teil.
Ausschusssitzungen werden einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert. Sie werden öffentlich abgehalten. Zu den Sitzungen lädt die Bürgermeisterin / der Bürgermeister im Einvernehmen mit der/dem Ausschußvorsitzenden ein.