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Zahlreiche spannende und neue historische Details liefert eine jüngst erschienene lokalgeschichtliche Publikation, die jetzt zum Bibliotheksbestand des Stadtarchivs gehört und hier zur Einsichtnahme bereit liegt.
Mag der Titel auch etwas dröge klingen – die Bände sind eine Fundgrube für heimatgeschichtlich Interessierte: Denn die in dem Kompendium aufgelisteten Prozesse enthalten weit mehr als den vielleicht vermuteten knappen Verweis auf Titel und Bestellnummer einzelner Akten im Hauptstaatsarchiv.
Drei opulente Bände, plus einem umfangreichen Sach-, Orts- und Personenindex ermöglichen – auf insgesamt über 3400 Seiten – anschauliche Einblicke in die einst im Hochstift vor dem Reichskammergericht (RKG) verhandelten Streitigkeiten.
Stadt und Amt Peine sind darin zahlreich mit verschiedensten Klagesachen vertreten. Meist ist der Streitgegenstand detailreich wiedergegeben; es werden Namen, Daten und Fakten geliefert, so dass der Anlass des Konfliktes deutlich wird.
So klagte etwa im Jahre 1753 Bürgermeister Balthasar Ludolf Adrian (gest. 1758) gegen die Hildesheimer Regierung und gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Peine wegen seiner Amtsenthebung. Er war nämlich aufgrund „Verschuldung und angeblicher Schwachsinnigkeit abgesetzt worden.“ Beteiligt an dem Verfahren waren auch die Peiner Ratsherren Altmann und Johann Heinrich Rüdemann, „wobei gegen Rüdemann ebenfalls ein Verfahren am RKG anhängig war.“
In den Jahren 1635 bis 1640 klagte der Peiner Kaspar Bose gegen Katharina Holsten, Witwe des Gerhard Kolb. Die Auseinandersetzung drehte sich um die Gültigkeit eines Kaufvertrags: „Nach der Rekatholisierung der Stadt und des Amtes Peine hatte Gerhard Kolb 1628 die Stadt verlassen müssen, weil er am evangelischen Bekenntnis festhielt. Sein Haus hatte er weit unter Wert an Bose verkaufen müssen. Durch einen Erlass der Regierung in Hildesheim von 1632 wurden derartige Notverkäufe aus konfessionellen Gründen jedoch für ungültig erklärt. Nachdem die Witwe Kolbs zunächst bei der Stadt Peine und dann bei der Regierung in Hildesheim Klage erhoben hatte, wurde Bose von der Regierung schließlich 1639 endgültig verurteilt, das Haus gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Dagegen wandte er sich an das RKG.“
Unter anderem wird auch von einem Seltersbrunnen in Peine berichtet, dem offensichtlich eine heilsame Wirkung zugeschrieben wurde; denn 1755 kam es zur Verzögerung eines Prozesses, da „Anwalt von Hagen wegen einer Augenkrankheit den Seltersbrunnen zu Peine besuchen musste.“
Dieses und vieles mehr ist nachzulesen in der gewichtigen lokalgeschichtlichen Publikation, die jetzt zur Lektüre bereit liegt im Stadtarchiv.
Akten des Reichskammergerichts im Hauptstaatsarchiv Hannover: Hochstift Hildesheim und benachbarte Territorien ; 1495 - 1806 / bearb. und eingeleitet von Claudia Kauertz. Nach Vorarbeiten von Anikó Szabó ; Klemens Wieczorek. Unter Mitarb. und mit Indizes von Sven Mahmens. Hannover : Hahn. - ISBN 978-3-7752-5919-4
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