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Ein zweispaltiger Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung informierte am 06. Juli 1950 die Öffentlichkeit über den juristischen Schlusspunkt der mehrjährigen Strafverfahren aus Anlass der Verbrechen des 10. November 1938, der Reichspogromnacht, gegen jüdische Mitbürger in Peine.
Der seinerzeitige Hauptangeklagte und SS-Hauptsturmführer, Paul Szustak, war bereits ein Jahr zuvor, am 15. März 1949, vom Hildesheimer Schwurgericht wegen Ermordung des 17-jährigen Juden Hans Marburger, schwerer Brandstiftung und Freiheitsberaubung zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt worden. Seine Revision blieb ohne Erfolg.
Die Peiner SS-Männer Helmut Henze und Friedrich Werthmann wurden laut damaligem Pressebericht im Hinblick auf die Zerstörung von Wohnungen jüdischer Mitbürger vom Hildesheimer Schwurgericht erst am 05. Juli 1950 nach zuvor erfolgter Rückverweisung des Strafverfahrens durch das Oberlandesgericht Celle verurteilt. Der Strafausspruch lautete auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch und Freiheitsberaubung. Hierfür erhielten sie Gefängnisstrafen von einem Jahr bzw. neun Monaten.
Um interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, die juristische Aufarbeitung eines der dunkelsten Kapitel der Peiner Stadtgeschichte in allen Details nachzuvollziehen, hat der Peiner Förderverein für Jugend und Kultur e. V. sechs Bände mit insgesamt etwa 900 Seiten von Archivalien-Reproduktionen aus den Beständen des Niedersächsischen Landesarchivs erworben. Der Vereinsvorsitzende, der Peiner Rechtsanwalt und Notar Hans-Hinrich Munzel, konnte nun diese sechs Bände über die gesamte Prozessgeschichte dem Peiner Bürgermeister, Michael Kessler, als wichtige Dokumente für das Peiner Stadtarchiv übergeben.
Herr Michael Utecht vom Peiner Stadtarchiv teilte hierzu mit, dass für das Stadtarchiv die Unterlagen ein höchst bedeutsamer Neuzugang und eine wichtige Bereicherung der Bestände sind.
Bisher war der Zugang zu den Prozessakten im Landesarchiv Hannover mit erheblichem Aufwand verbunden. Nun wird es für die lokale Geschichtsforschung wesentlich einfacher, dieses zur Aufhellung der genauen Umstände des Mordes an Hans Marburger und des Synagogenbrandes erforderliche Schriftgut zu nutzen.
Interessierte können ab sofort die Unterlagen im Stadtarchiv Peine, Windmühlenwall 26, 31224 Peine einsehen. Nähere Informationen sind auch telefonisch unter der Telefonnummer 05171/49-538 erhältlich.
Mo. - Mi. u. Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Di. 14.00 - 17.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr
Eine Voranmeldung ist Erforderlich.