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Am 1. Januar 2009 ist bundesweit das neu gestaltete Personenstandsgesetz in Kraft getreten, das grundlegende Veränderungen mit sich gebracht hat. Das Schriftgut aus der Registratur der Standesämter in Niedersachsen wurde nach Ablauf der gesetzlichen Fristen Archivgut und wanderte aus dem Bereich der Standesämter in die Zuständigkeit der Archive.
Seit 1874 wurden Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen vom Standesamt am Ort des Ereignisses beurkundet und aufbewahrt. Das neue Personenstandsrecht regelt nun die Abgabe der Bücher nach Ablauf bestimmter Fristen an die zuständigen Archive: Für die Geburtsregister gilt eine Frist von 110 Jahren, für die Eheregister von 80 Jahren und für die Sterberegister von 30 Jahren.
289 Bücher hat das Stadtarchiv Peine in diesem Zusammenhang jetzt insgesamt mit den dazugehörigen Namensverzeichnissen übernommen:
Zukünftig werden jährlich die Folgebände, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, an das Stadtarchiv übergeben. Alle Registerbände können nach dem Niedersächsischen Archivgesetz ab sofort im Stadtarchiv für Recherchen genutzt und während der Öffnungszeiten persönlich im Benutzerrraum des Stadtarchivs eingesehen werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Für die die persönliche Benutzung der Standesamtsunterlagen sind 5,50 Euro pro Tag zu entrichten.
Es werden auch Auskünfte erteilt. Die dafür zu erhebenden Gebühren richten sich nach der Entgeltordnung des Stadtarchivs: Schriftliche Auskünfte aus Unterlagen des Archivs werden nach dem Zeitaufwand berechnet und kosten 16,00 Euro je angefangene halbe Stunde.
Fotokopien werden angefertigt, sofern der Erhaltungszustand der Originale es zulässt. Eine DIN A 4 Kopie kostet 0,10 € und eine DIN A 3 Kopie 0,60 €.
Mo. - Mi. u. Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Di. 14.00 - 17.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr
Eine Voranmeldung ist Erforderlich.