Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google-Map, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Nachrichten aus dem Stadtarchiv

Neuzugang im Stadtarchiv: Historische Register des Standesamtes

Für die Familienforschung maßgebliche Quellen jetzt im Stadtarchiv einsehbar

Am 1. Januar 2009 ist bundesweit das neu gestaltete Personenstandsgesetz in Kraft getreten, das grundlegende Veränderungen mit sich gebracht hat. Das Schriftgut aus der Registratur der Standesämter in Niedersachsen wurde nach Ablauf der gesetzlichen Fristen Archivgut und wanderte aus dem Bereich der Standesämter in die Zuständigkeit der Archive.

Seit 1874 wurden Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen vom Standesamt am Ort des Ereignisses beurkundet und aufbewahrt. Das neue Personenstandsrecht regelt nun die Abgabe der Bücher nach Ablauf bestimmter Fristen an die zuständigen Archive: Für die Geburtsregister gilt eine Frist von 110 Jahren, für die Eheregister von 80 Jahren und für die Sterberegister von 30 Jahren.

Blick auf die Regale mit den Standesamtregistern
Blick auf die Buchrücken der Standesamtregister

Geburten-, Heirats- und Sterberegister

289 Bücher hat das Stadtarchiv Peine in diesem Zusammenhang jetzt insgesamt mit den dazugehörigen Namensverzeichnissen übernommen:

  • 40 Bände Geburtsregister 1874 – 1900
  • 79 Bände Heiratsregister 1874 – 1930
  • 170 Bände Sterberegister 1874 – 1980

Zukünftig werden jährlich die Folgebände, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, an das Stadtarchiv übergeben. Alle Registerbände können nach dem Niedersächsischen Archivgesetz ab sofort im Stadtarchiv für Recherchen genutzt und während der Öffnungszeiten persönlich im Benutzerrraum des Stadtarchivs eingesehen werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Für die die persönliche Benutzung der Standesamtsunterlagen sind 5,50 Euro pro Tag zu entrichten.

Es werden auch Auskünfte erteilt. Die dafür zu erhebenden Gebühren richten sich nach der Entgeltordnung des Stadtarchivs: Schriftliche Auskünfte aus Unterlagen des Archivs werden nach dem Zeitaufwand berechnet und kosten 16,00 Euro je angefangene halbe Stunde.

Fotokopien werden angefertigt, sofern der Erhaltungszustand der Originale es zulässt. Eine DIN A 4 Kopie kostet 0,10 € und eine DIN A 3 Kopie 0,60 €.

Ansprechpartner

Kontakt

Öffnungszeiten

Stadtarchiv

Mo. - Mi. u. Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Di. 14.00 - 17.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr

Eine Voranmeldung ist Erforderlich.