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Eulenpfad

Gründungsurkunde

gedruckte Abschrift der Urkunde von 1258

Es gab nur zwei - leider im 2. Weltkrieg durch Brand vernichtete - Originalurkunden aus den Jahren 1232 und 1258 im Stadtarchiv Hannover, die über die Existenz einer Gemeinde Peine Aufschluss gaben. Die wichtigere Erwähnung findet sich in der hier zu sehenden gedruckten Abschrift der Urkunde von 1258. Hierin ist verzeichnet, dass am 28. Juni 1258 Burchard von Wolfenbüttel, der Sohn des zu diesem Zeitpunkt bereits verstorbenen Gunzelin von Wolfenbüttel, und seine drei Söhne bekunden, der Bischof Johann und die Kirche zu Hildesheim habe ihnen die Hälfte des Schlosses und der Stadt Peine zu Lehen gegeben.

Erstmals wird Peine in dieser Urkunde ausdrücklich als "civitatis", also als Stadt, erwähnt.

Museumsdirektor Professor Meier aus Braunschweig hat 1937 ausgeführt, dass nach seinen Forschungen die Stadtgründung schon in den Jahren 1223/1224 stattgefunden haben müsse. Er schließt dies aus dem "Chronicon Hildesheim", wonach 1224 Burg und Stadt Peine von Bischof Konrad von Hildesheim belagert wurden.

Wenn 1224 eine Stadt Peine neben der Burg belagert worden sei, könne man annehmen, dass sie mindestens 1223 schon vorhanden gewesen sein müsse. In diesem Jahr erwarb der Hildesheimer Bischof Konrad die Burg in Rosenthal, um gegen die Burg und Stadt Peine, die dem abtrünnigen Gunzelin von Wolfenbüttel gehörten, ein Gegengewicht zu schaffen.

Die Stadtgründung wird Gunzelin von Wolfenbüttel zugeschrieben. Hierüber kann kein Zweifel bestehen, denn der Gründer muss, wie die Ähnlichkeit mit dem heutigen Wappen der Stadt Peine beweist, aus dem Hause der Herren von Wolfenbüttel-Asseburg gestammt haben.

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